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Das sind die gängigsten Irrtümer beim Backup

30. November 2011, 0:00 Uhr | Ulrike Garlet

Fortsetzung des Artikels von Teil 6

Kein Backup in die Cloud

Gegen Backup in der Cloud ist nichts einzuwenden, Foto: Benjamin Haas/Fotolia
Gegen Backup in der Cloud ist nichts einzuwenden, Foto: Benjamin Haas/Fotolia

Mythos Nummer Sechs: Das Backup darf nicht in die Cloud

Es kommt auf die Art der Daten an, um zu bestimmen, wo sie gespeichert werden dürfen. Grundsätzlich ist gegen die preislich attraktive Speicherung von Backup in der Cloud nichts einzuwenden. Sind personenbezogene Daten Teil des Backups, so ist vorgeschrieben, dass der Cloud-Betreiber die Daten innerhalb der EU lagert. Die Einhaltung deutscher Gesetze und EU-Datenschutzrichtlinien muss zusätzlich vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt werden. Der Zugriff von nicht befugten Personen auf die Daten muss über Verschlüsselungen oder Zugriffssperren verhindert werden. Dazu gehört beispielsweise die technische Anforderung, dass Auditoren und Administratoren ihre Aufgaben erledigen können, ohne dabei gleichzeitig Zugriff auf die gespeicherten Daten zu haben.

Großunternehmen, die ohnehin eine Private Cloud betreiben, können auch diese eigenen Ressourcen für ihr Backup nutzen. Eine dritte Möglichkeit ist es, aus einem Verbund von Appliances an verschiedenen Standorten eine in sich geschlossene Backup-Cloud aufzubauen. In jedem Fall gilt: Höchste Performance bei der Datenwiederherstellung bietet ein Backup in einer Appliance vor Ort, eine optimale Disaster Recovery bieten zwei räumlich getrennte Kopien.


  1. Das sind die gängigsten Irrtümer beim Backup
  2. Backup = Archivierung
  3. Backup ist freiwillig
  4. Kein Backup für lokale Mitarbeiterfestplatten
  5. Gelöscht ist nicht gelöscht
  6. Backup = Tape
  7. Kein Backup in die Cloud
  8. Mit Backup-Outsourcing auf der sicheren Seite

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