„Ein gutes Zeichen ist, dass die Strompreise auf die Abschaltung der Kernkraftwerke relativ gelassen reagierten: Der Preis für Stromlieferungen im Jahr 2012 stieg an der Strombörse von 53 Euro pro Megawattstunde auf 60 Euro pro Megawattstunde. Wenn wir bedenken, dass wir in der Spitze schon mal Preise von rund 90 Euro pro Megawattstunde im Juni 2008 hatten, besteht zur Dramatik kein Anlass“, sagte Kurth ferner.
Große Anstrengungen werden von den Unternehmen beim Ausbau der Netze gefordert. Im Vordergrund steht dabei der Ausbau der Übertragungsnetze. Ob es um den grenzüberschreitenden Netzausbau, um die Netzintegration neuer konventioneller Kraftwerke, um die Anbindung der OWP oder um die Ertüchtigung der Stromnetze in Deutschland und Europa geht: Überall sind gewaltige Investitionen erforderlich. So kommt die Dena-Netzstudie II zu dem Ergebnis, dass bis 2020 bis zu 3.600 Kilometer weitere Leitungen im deutschen Übertragungsnetz erforderlich sind, was rund 20 Prozent der bestehenden Trassen des Übertragungsnetzes entspricht.
Für den Ausbau der Übertragungsnetze wurden von der Bundesnetzagentur bereits Investitionsbudgets in Milliardenhöhe genehmigt. Die Investitionsbereitschaft der ÜNB zeigt, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen grundsätzlich angemessen sind. So gingen bei der Bundesnetzagentur seit 2008 allein 21 Anträge auf Genehmigung eines Investitionsbudgets für die Netzanbindung von OWP mit einem Volumen von insgesamt zirka 9,5 Milliarden Euro ein. Davon wurden bis Ende 2010 bereits 13 Anträge mit einem Volumen von zirka 5,4 Milliarden Euro genehmigt. Zudem wurden für 22 der 24 der im Energieleitungsausbaugesetz genannten Projekte Investitionsbudgets mit einem Gesamtvolumen von zirka 3,9 Milliarden Euro beantragt und genehmigt. Wenn die erforderlichen Leitungen nicht zügig gebaut werden, liegt das in fast allen Fällen an den langwierigen und aufwändigen Planungsverfahren, wie die bisherigen Erfahrungen zeigen. Bei einigen Ausbaumaßnahmen ist zu beobachten, dass immer wieder aufs Neue diskutiert wird, ob die geplanten Leitungen energiewirtschaftlich erforderlich sind.