Bundesnetzagentur gibt Rahmenbedingungen vor

Kein flächendeckender 5G-Ausbau

26. November 2018, 17:17 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

TK-Konzerne erwägen Klage

Vodafone kritisierte, für das auferlegte Verhandlungsgebot mit Wettbewerbern oder potenziellen Neueinsteigern gebe es keine Rechtsgrundlage. In dem Beschluss gebe es einen Verweis auf ein Gesetz, dass es noch gar nicht gibt. »Auch dies birgt massive Unsicherheiten für Unternehmen und ihre Investoren. Dies gilt für die National Roaming Thematik, die offenbar ein Teil der Politik im Gesetz verpflichtend einführen will und die erst recht den rechtlichen Rahmen sprengen würde.« Vodafone behalte sich Rechtsmittel weiterhin ausdrücklich vor. Auch die Telekom schloss eine Klage nicht aus.

Die Bedenken der Provider hatten zahlreiche Politiker nicht daran gehindert, möglichst hohe Auflagen zu verlangen, um besonders den ländlichen Raum zu stärken und dadurch Arbeitsplätze auch in strukturschwachen Gegenden zu ermöglichen - 5G ist für die Industrie wichtig, Innovationen wie autonomes Fahren oder Telemedizin benötigen eine möglichst schnelle Datenübertragung.

Netzagentur-Präsident Homann zeigte sich nach dem Votum des Beirats erleichtert. »Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei«, sagte er. Der Vorsitzende des Beirats, Joachim Pfeiffer (CDU), sprach von einem »Sprung nach vorne in die Gigabitgesellschaft«.


  1. Kein flächendeckender 5G-Ausbau
  2. TK-Konzerne erwägen Klage
  3. Kooperationszwang für Netzbetreiber
  4. Schnelles Netz auf Straßen und Schienen

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