Bundesnetzagentur gibt Rahmenbedingungen vor

Kein flächendeckender 5G-Ausbau

26. November 2018, 17:17 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Kooperationszwang für Netzbetreiber

Der Beirat forderte die Bundesnetzagentur auf, »ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, die Marktteilnehmer zu maximaler Kooperation zu bewegen, damit allen Endkunden möglichst durchgängige Netze zugänglich sind«. Hierbei ging es um Anrechnungsmöglichkeiten - wenn an einer Landstraße nur ein Netz empfangbar ist, ist das aus Sicht der Netzagentur kein Funkloch - obgleich Kunden der anderen Netzbetreiber dort keinen Empfang haben. Der Beirat machte deutlich, dass die Firmen in solchen Fällen zusammenarbeiten sollten.

Auch der Vize-Vorsitzende des Beirats, Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD), wertete die Vergaberegeln insgesamt zwar positiv, sagte aber auch: »Mir reicht das überhaupt nicht aus, um eine flächendeckende Versorgung in Deutschhland herzustellen.« Er rechnet damit, dass mindestens 10 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Funklöcher bleiben werden. Der Beirat forderte die Bundesregierung und Bundesnetzagentur auf, für dieses Problem ein Gesamtkonzept zu erstellen. Nach Vorstellungen von Lies könnten diese weißen Flecken auf der Mobilfunk-Landkarte mit einer »negativen Auktion« geschlossen werden - der Staat gibt also demjenigen Anbieter Geld, der eine Funkloch-Gegend am billigsten mit mobilem Internet versorgt.

Unzufrieden zeigte sich die FDP - deren Vertreter im Beirat, Reinhard Houben und Frank Sitta, stimmten gegen das Regelwerk. Sie monierten, dass sich Versorgungsauflagen weiterhin auf die Zahl der abgedeckten Haushalte bezögen. »Dieser Ansatz wird dem potenziellen Anwendungsspektrum des Mobilfunks nicht gerecht. Wir fordern statt einer Haushaltsauflage die Umstellung auf Fläche.«


  1. Kein flächendeckender 5G-Ausbau
  2. TK-Konzerne erwägen Klage
  3. Kooperationszwang für Netzbetreiber
  4. Schnelles Netz auf Straßen und Schienen

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