Vertragliche Aspekte zwischen den beteiligten Parteien wie Integratoren, Anbieter und Betreiber gewinnen ebenfalls immer mehr an Wichtigkeit. Je nach Wertschöpfungskette der M2M-Anwendung kann die Anzahl der Vertragspartner durchaus groß ausfallen. Werden Daten, anhand derer Personen identifiziert werden können, übertragen, müssen die gesetzlichen Bestimmungen wie das Bundesdatenschutzgesetz oder das Telekommunikationsgesetz zwingend beachtet werden. Die Hinzunahme eines auf Informations- und Kommunikationstechnologie spezialisierten Juristen ist folglich mehr als empfehlenswert.
Für die M2M Alliance als unabhängiges Branchenorgan steht das Thema Sicherheit seit jeher an erster Stelle. Unsere Mitglieder haben diese Anforderungen bereits verinnerlicht, was sich unter anderem an deren aktiven Mitarbeit bei der Sicherheitsprofilerstellung für Smart-Meter durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zeigt. Wünschenswert wäre es, wenn nun auch noch alle Branchenneulinge und Nachzügler das Thema von Anfang an ernst nehmen. Ansonsten gefährden sie nicht nur ihren eigenen Erfolg, sondern schaden auch ihren Kunden und anderen Unternehmen.