Der Digitalverband Bitkom hat zum Start der Verhandlungen über die Details der EU-Datenschutzverordnung Nachbesserungen gefordert. So sei nicht nur das Prinzip der Datensparsamkeit in Zeiten von Big-Data überholt.
"Neue Geschäftsmodelle auf Grundlage von Technologien wie Big-Data, Cloud-Computing oder Cognitive-Computing hängen ganz wesentlich von der neuen Datenschutzverordnung ab", sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Vertrauen und Sicherheit. "Werden die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von persönlichen Daten zu eng gefasst, bleibt zu wenig Spielraum für Innovationen." Laut Bitkom profitieren von modernen Datenanalysen neben Unternehmen auch Mediziner, Verkehrsplaner oder Wissenschaftler. "Eine einseitige Verengung der Diskussion auf Wirtschaft contra Bürgerrechte ist nicht angebracht", betont Dehmel. "Wir brauchen ein flexibles Datenschutzrecht, das neue Anwendungen ermöglicht, aber die Privatsphäre der Menschen schützt." Kritische Punkte in der geplanten Verordnung sind unter anderem die Themen Datensparsamkeit, Zweckbindung, Einwilligung und Profilbildung, heißt es.
Ein wesentlicher Schwachpunkt der aktuellen Entwürfe ist aus Sicht des Bitkom der fehlende Anreiz für den Einsatz von Anonymisierungstechniken bei der Datenverarbeitung. "Mit diesen Instrumenten kann der Bezug zu einer einzelnen Person entfernt werden", betont Dehmel. Während bei der Pseudonymisierung der Personenbezug wieder hergestellt werden kann, ist das bei der Anonymisierung nicht der Fall. In der Praxis würde das zum Beispiel die Nutzung von Standortdaten von Personen beziehungsweise deren Fahrzeugen für die Verkehrslenkung erleichtern oder die Auswertung der Krankheitsverläufe von Patienten für die medizinische Forschung. "Setzen Unternehmen oder andere Organisationen die Instrumente der Pseudonymisierung ein, sollte eine Verarbeitung der Daten erleichtert werden", fordert Dehmel. Dafür müssten in der Datenschutzverordnung rechtliche Anreize geschaffen werden. Der Bitkom schlägt dafür Regelungen vor, wie sie im deutschen Telemediengesetz vorhanden sind.