Vor sechs Jahren sorgte ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts für Aufsehen. Ein Nutzer hatte über Ebay für viel Geld eine VIP-Rufnummer erworben. Doch plötzlich funktionierte sie nicht mehr. Der Mitarbeiter eines Shops des zugehörigen Mobilfunkbetreibers hatte ihm die Nummer wieder weggenommen, um sie an jemand anderen zu verkaufen.
Er fälschte dafür Unterlagen und übertrug die Nummer unerlaubterweise auf den anderen Kunden. Der Ebay-Nutzer klagte gegen den Mobilfunkbetreiber - und verlor, trotz des fragwürdigen Vorgehens des Mitarbeiters. Weder sein Geld noch die Nummer bekam er zurück.
«Der Handel mit Rufnummern verstößt gegen die Telekommunikations-Nummerierungsverordnung», heißt es bei der Bundesnetzagentur. Und so sah es auch das Landgericht. Ein Vodafone-Sprecher betont: «Wer auf Ebay eine VIP-Nummer für teures Geld erwirbt, muss damit rechnen, dass sein Geld futsch ist – ohne dass er die Rufnummer bekommt oder dauerhaft behalten kann.» Selbst die Mobilfunkbetreiber dürften keinen Handel mit VIP-Rufnummern unternehmen.
Der Netzagentur obliegt die Verwaltung von Handynummern. Sie teilt sie in Blöcken den Mobilfunkbetreibern zu, diese teilen die einzelnen Nummern wiederum ihren Kunden zu. Möchte ein Kunde die Nummer an jemand anderen weiterreichen, kann er beim Anbieter einen Vertragspartnerwechsel beantragen. Geld darf er dafür vom neuen Vertragspartner nicht verlangen. Doch die Verordnung, die all das vorschreibt, lässt Spielraum für Interpretationen.