So ist aus Sicht von Ebay die »rechtsgeschäftliche Weitergabe von Zuteilungen von Telefonnummern laut Verordnung in bestimmten Fällen erlaubt«. Auch der Mobilfunkkonzern Telefónica will aufgrund der vielen unterschiedlichen Angebote bei Ebay keine allgemeingültige Aussage treffen. Man teilt lediglich mit: »Es erfolgt seitens Telefónica keine aktive Prüfung von Angeboten auf Verkaufsplattformen im Internet.« Der Bundesnetzagentur zufolge sind in der Sache derzeit mehrere Verwaltungsverfahren anhängig.
Bis dahin brummt der Handel. Auch professionelle Verkäufer mit angemeldetem Gewerbe mischen mit. Ein Anbieter verkauft beispielsweise Startpakete mit nicht aktivierten SIM-Karten und besonders eingängigen Handynummern. Wäre das Geschäft illegal, wäre er längst ohne Job, schreibt er.
Wer sich durch seine Bewertungen klickt, stellt fest, dass er in Einzelfällen bis zu 1000 Euro pro Nummer umsetzt - je nachdem, wie eingängig diese ist. Einen Großteil aber verkauft er zu Preisen von um die 50 Euro. Da die Nummern nur Bestandteil des Startpakets seien, handele es sich um einen legalen Handel.
Interessierte Käufer werden sich von solchen Beteuerungen schnell überzeugen lassen. Weil weder die Mobilfunkbetreiber noch die Bundesnetzagentur jedes einzelne oder überhaupt ein Angebot bei Ebay prüfen, dürfte die Gefahr ohnehin gering sein, seine Nummer wieder zu verlieren. Auch der Verbraucherzentrale sind keine Probleme oder Beschwerden im Zusammenhang mit VIP-Rufnummern bei Ebay bekannt. Wer allerdings Betrügern aufsitzt und am Ende ohne Nummer dasteht, dürfte wenig Chancen haben, sein Recht einzuklagen.