Fit für die EU-DSGVO

Wie bekommen Sie Ihre Fach- und IT-Bereiche jetzt startklar?

2. Februar 2018, 11:18 Uhr | Autor: Björn Ouni / Redaktion: Axel Pomper
© b.telligent

Der 25.05.2018 ist Stichtag für alle Unternehmen, die Kundendaten erheben und speichern. Im Idealfall bilden Sie jetzt ein unternehmensweites Core-Team, das sich auf die Transformation spezialisiert.

Was ist die EU-DsGVO?

Nach Art. 1 der DSGVO

  1. enthält die Verordnung Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
  2. handelt es sich um eine Verordnung zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten.
  3. stellt die Verordnung sicher, dass der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten wird.

Dabei ersetzt die EU-DSGVO nicht das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sondern setzt vielmehr darauf auf. Bei der Schaffung der europäischen Verordnung war das BDSG die wesentliche Grundlage, die in einigen Punkten verschärft wurde. Diese Anforderungen gilt es nun zu erfüllen.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+
b.telligent Grafik
© b.telligent

Die Einführung der EU-DSGVO hat Auswirkungen für Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Dabei gelten für alle Unternehmen dieselben Vorschriften und Rechte. So müssen beispielsweise Maßnahmen eingeführt werden, um personenbezogene Daten natürlicher Personen bei der Verarbeitung zu schützen und ihre Grundrechte und Grundfreiheiten zu bewahren.

Durch die neue Verordnung hat der Kunde das Recht auf Auskunft über die Daten, die im Unternehmen über ihn hinterlegt sind. Auf eingehende Anfragen müssen Unternehmen in Zukunft unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats, antworten.

Das bedeutet, dass Daten schon in allen Systemen und Prozessen, zum Beispiel in einem DWH, datenschutzkonform aufbereitet werden müssen. Personenbezogene Daten können beispielsweise bei

  • der Speicherung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten,
  • der Speicherung von Kunden- und Lieferantendaten,
  • der Nutzung von Dienstleistungen,
  • dem Empfang von Gästen und Besuchern oder
  • der Erhebung von Kontakt- und Adressdaten

anfallen. Auf die meisten Unternehmen treffen fast alle diese Punkte zu.

Die EU-DSGVO ist auch für Unternehmen verpflichtend, die ihren Unternehmenssitz nicht in der EU haben, aber dort Dienstleistungen anbieten. Auch wenn die angebotene Dienstleistung unentgeltlich erfolgt, muss die Verordnung eingehalten werden. Ansonsten drohen den Unternehmen ab dem 25.05.2018 Strafen zwischen 10 und 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des Unternehmensumsatzes weltweit.


  1. Wie bekommen Sie Ihre Fach- und IT-Bereiche jetzt startklar?
  2. Vorschriften und Umsetzung

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu connect professional

Weitere Artikel zu Viren-/Malware-Schutz

Weitere Artikel zu Sicherheit

Weitere Artikel zu Mobile Security

Matchmaker+