Welche Vorschriften ändern sich durch die EU-DSGVO für mein Unternehmen?
Die neue Datenschutzverordnung enthält Vorschriften für Unternehmen, die sie gegenüber ihren Kunden erfüllen müssen. So haben Kunden zum Beispiel
Sollten die Rechte der Betroffenen nicht gewahrt werden, drohen die besagten Bußgelder.
Zusätzlich müssen Unternehmen von nun an penibel ihre Datenverarbeitung dokumentieren. Dazu muss ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis geführt werden, in dem der Zweck der Datenverarbeitung festgehalten wird. Dort wird auch die Verarbeitung und die Herkunft der Daten (Erhebung) beschrieben und falls zutreffend angegeben, in welchem Rahmen die Weitergabe der Daten erfolgt. Der einzelne Betroffene hat nun einen Anspruch auf Widerruf, wodurch gegebenenfalls einzelne Daten wegfallen. Außerdem muss transparent sein, wer auf welche Daten zugreifen darf und auf welcher rechtlichen Grundlage der Zugriff erfolgt.
Wie kann ich die neuen Verordnungen in meinem Unternehmen umsetzen?
Noch steckt die Umsetzung der DSGVO in vielen Unternehmen in den Kinderschuhen. Doch der Termin steht und nach dem Stichtag gibt es keinen Spielraum mehr, denn die Übergangsfrist ist damit bereits abgelaufen. Die ersten Schritte, um auf der sicheren Seite zu sein, sollten mindestens Folgendes beinhalten:
Im Idealfall bilden Sie ein unternehmensweites Core-Team, das sich auf die Transformation spezialisiert. Dazu sollten gehören:
Fazit
Jedes Unternehmen, das mit personenbezogenen Daten arbeitet, egal in welcher Form, muss sich den neuen Richtlinien bis spätestens zum 25.05.2018 angepasst haben. Dazu gehören alle Unternehmensanforderungen, wie zum Beispiel die Einführung eines Verarbeitungsverzeichnisses, das Behörden jederzeit die Prüfung der Datenverarbeitung ermöglicht. Setzen Sie sich am besten noch heute mit dem Thema auseinander, bevor der Termin Sie einholt.
Björn Ouni ist Senior Consultant bei b.telligent