Abmahnwelle gegen eBay-Händler

Smartphone- und Tablet-Händler unter Beschuss

20. Mai 2020, 12:21 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Das rät die IT-Recht-Kanzlei betroffenen Händlern

Die IT-Recht-Kanzlei rät Händlern, die solche Abmahnung erhalten haben, zunächst  dringend dazu, weder vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, noch die geforderte Summe zu überweisen. Vor weiteren Schritten sollten Betroffene juristischen Rat einholen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet zum Beispiel die IT-Recht-Kanzlei bundesweit selbst an.

Bei den Juristen der Münchner Kanzlei sind die Abmahnanwälte keine Unbekannten: »Die Abmahnungen werden über die uns seit Jahren nicht nur aus dem Filesharing-Bereich bekannte Hamburger Kanzlei FAREDS (FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg) versendet. Das Datum der derzeit versendeten Abmahnungen die uns erreichten, ist der 08.05.2020. Unterzeichnet sind die Abmahnungen von Herrn Rechtsanwalt Christoph Rapatz bzw. von Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer. Gegen FAREDS haben wir in den vergangenen Jahren bereits Hunderte Betroffene vertreten und kennen die Gegenseite und deren Vorgehen folglich bestens.«

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