Worum es geht: Für diverse Elektrogeräte mit Netzteilen werden neue Online-Kennzeichnungs- bzw. Informationspflichten in Kraft treten.
Wer betroffen ist: Neben Herstellern und Importeuren sind auch Händler von bestimmten Elektrogeräten mit Netzteilen adressiert. Betroffen von den neuen Kennzeichnungspflichten sind Online-Angebote für:
Was Händler tun müssen: Online-Händler betroffener Elektrogeräte müssen sicherstellen, dass die Produktdetailseiten in ihren Online-Shops mit einem Online-Piktogramm und einem Online-Etikett ausgestattet sind.
Wann: Die Online-Kennzeichnungspflichten müssen bei allen ab 28. Dezember 2024 neu in Verkehr gebrachten Produkte erfüllt werden - mit Ausnahme für Laptops, für die insoweit der 28. April 2026 relevant ist. Für Beststands- bzw. Lagerware, die zum 28. Dezember 2024 bereits gehandelt wurde, gelten die Pflichten nicht.
Mögliche Sanktionen: Neben Abmahnungen durch vor allem Mitbewerber sowie Branchen- und Verbraucherschutzverbände sind auch Maßnahmen durch die Bundesnetzagentur möglich, einschließlich Geldbußen.