Worum es geht: Neue Anforderungen an die Energiekennzeichnung für Smartphones und Tablets sind zum einen direkt am Produkt aber auch online im Fernabsatz sowie der Werbung anzugeben.
Wer betroffen ist: Neben dem Hersteller sind vor allem auch Händler von Smartphones und Tablets betroffen.
Was Händler tun müssen: Händler müssen Folgendes sicherstellen:
Wann: Die neuen Vorgaben werden ab 20. Juni 2025 gelten.
Mögliche Sanktionen: In diesem Bereich ist vor allem mit Abmahnungen durch Mitbewerber sowie Branchen- und Verbraucherschutzverbände zu rechnen.