Worum es geht: Die Verordnung (EU) 2023/2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung ("Data Act") verfolgt das Ziel, Daten in verschiedenen Lebensbereichen künftig mehr und besser zu nutzen. Der Data Act sieht u.a. vor:
Regelungen zur Weitergabe von Daten von Unternehmen an Verbraucher (B2C) und zwischen Unternehmen untereinander (B2B)
Pflichten der Inhaber von Daten, die zur Bereitstellung von Daten verpflichtet sind, einschließlich diesbezüglicher Entgeltregelungen im B2B-Bereich
Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln hinsichtlich des Zugangs und der Nutzung von Daten zwischen Unternehmen (B2B)
Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit (B2G) und
Regelungen zu Vertragsbestimmungen und der technischen Umsetzung beim Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten (sog. "Cloud Switching").
Wer betroffen ist: Der Data Act adressiert branchenunabhängig insbesondere Hersteller von vernetzten Produkten und Anbieter verbundener Dienste (z.B. Cloudanbieter) sowie deren Nutzer, außerdem Dateninhaber und öffentliche Stellen. Betroffen können aber letztlich sämtliche Unternehmen sein.
Was Händler tun müssen: Spezifisch für Online-Händler enthält der Data Act keine besonderen Pflichten. Grundsätzlich sollten sämtliche betroffenen Unternehmen aber ihre Pflichten und Möglichkeiten nach den Bestimmungen des Data Acts prüfen. Hierbei geht es etwa um die Frage, ob Daten bereitzustellen sind, wie hierüber zu informieren ist, wie entsprechende vertragliche Regelungen aussehen könnten und auf welche Weise Geschäftsgeheimnisse geschützt werden können.
Wann: Der Data Act wird ab 12. September 2025 in der gesamten EU Anwendung finden.