Webkonferenzen

Arbeiten im virtuellen Konferenzraum

23. Mai 2014, 11:08 Uhr | Emmanuel Sutter, Leiter Marketing und Produktmanagement Mehrwertlösungen, Telekom Deutschland

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Integration und Sicherheit

Als Anwendung für die Webkonferenz-Nutzung ist lediglich ein beliebiger Browser nötig. Die Einwahl erfolgt sehr einfach über einen Web-Link, den der Initiator vor der Konferenz zusammen mit der Einladung verschickt. Für manche Webkonferenzen gibt es zusätzlich bestimmte Add-Ins, die beispielsweise auf eine nahtlose Integration mit der Microsoft-Windows-Umgebung abzielen. Das Outlook-Add-In der Telekom etwa erlaubt, zu einem Outlook-Termin direkt eine Konferenz hinzu zu buchen. Und mit "OneClick WebMeeting Basic" beispielsweise wird ein Konferenzstart direkt und spontan aus Powerpoint, Word und Excel möglich. Seit April bietet die Telekom auch ein Add-In für Microsoft-Lync an, wodurch Buchung und Start von Meetings direkt aus Lync heraus initiiert werden können.

Als Argument pro Eigenbetrieb wird von vielen Unternehmen der Sicherheitsaspekt angeführt, aber dem kann in Teilen gegenargumentiert werden. Bei Provider-Lösungen kommen Konferenz-Services aus der Cloud – die Sicherheit hängt dabei komplett am Dienstanbieter. Wer sichergehen will, sollte darauf achten, dass die entsprechenden Dienste und Daten ausschließlich im eigenen Land gehostet werden. Ein großer Sicherheitsgewinn ist daneben, wenn das interne "Privacy and Security"-Verfahren (PSA-Verfahren) des Providers auf den strengen Richtlinien des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes aufbaut und speziell für die Gewährleistung von technischer Sicherheit und Datenschutz entwickelt wurde.

Der Datenverkehr selbst wird bei den meisten Software-Lösungen ebenso wie bei den gehosteten Diensten für Webkonferenzen mit SSL-128-Bit (Secure Socket Layer) verschlüsselt. Einige Lösungen bieten noch stärkeren Schutz durch Verschlüsselung mit SSL-256-Bit und AES (Advanced Encryption Standard). Als spezielle Sicherheitsmaßnahme für Telefon- und Webkonferenzen sollte der Zutritt zum Meeting nur dann möglich sein, wenn der Moderator dieses eröffnet hat. Damit ist eine missbräuchliche Nutzung nahezu ausgeschlossen. Sind bestimmte Spezialfunktionen oder Sicherheitsanforderungen gefordert, die über die Dienste eines Providers nicht abgebildet werden können, bleibt gege-benenfalls nur der Betrieb einer eigenen Lösung. In der Praxis werden solche Fälle allerdings immer seltener.  

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