Laut Breko und Buglas räumt die Bundesnetzagentur mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss kupferbasierten VDSL-(Vectoring-)Anschlüssen bei der Gebäudeverkabelung Vorrang gegenüber Glasfaseranschlüssen ein. Darauf reagierten die Verbände mit einer kritischen Stellungnahme.
Laut Breko und Buglas stellt sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit ihrem vor wenigen Tagen veröffentlichtem Beschluss (BK3e-15-011) zur Nutzung der “letzten Meile”, der sogenannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL), auf die Seite der Deutschen Telekom, die ihre Endkunden nach wie vor in erster Linie über Kupferleitungen mit VDSL oder VDSL-Vectoring versorge. Danach erhalte der Bonner Konzern ein “Quasi-Monopol” über die sogenannte Gebäudeverkabelung, über die Kunden vom Zugangspunkt im Keller aus bis in ihre Wohnungen versorgt werden, so Breko und Buglas.
Nach dem Statement von Breko und Buglas existiert folgendes Problem:
“VDSL(-Vectoring)- und Glasfaseranschlüsse bis ins Haus (Fibre to the building – FTTB) nutzen auf den letzten Metern im Gebäude die selben Kupferkabel und stören sich hierbei gegenseitig. Anstelle aber der höherwertigen Glasfaser-Technologie, die symmetrische Gigabit-Bandbreiten ermöglicht, Vorrang einzuräumen und damit auch das Ziel der Bundesregierung (Glasfaseranschlüsse für alle bis 2025) zu unterstützen, gewährt die Bundesnetzagentur den Kupferanschlüssen der Telekom einen weitreichenden Schutz gegenüber ihren auf reine Glasfaser setzenden Mitbewerbern.”
Die Telekom-Wettbewerber haben laut den Verbänden nur zwei Möglichkeiten:
Entweder sie blenden das von VDSL oder VDSL-Vectoring genutzte Frequenzspektrum aus, wodurch den Endkunden anschließend noch eine Bandbreite von circa 400 bis 600 MBit/s zur Verfügung stehen soll oder sie laufen laut dem Statement Gefahr, dass ihre Anschlüsse von der Deutschen Telekom von der Nutzung der Gebäudeverkabelung ausgeschlossen und damit abgeschaltet werden.
„Die Telekom hat bei der Frage der Gebäudeverkabelung die ‚Funktionsherrschaft‘, also die alleinige Verfügungsgewalt, und darf damit höherwertige Glasfaseranschlüsse, die ihr Vectoring-Signal stören, notfalls abschalten“, erläutern Albers und Heer.
Laut Breko und Buglas hält die Bundesnetzagentur für alternative Netzbetreiber, die reine Glasfaser bis in die Gebäude legen und auf die Nutzung der Gebäudeverkabelung angewiesen sind, neben der starken Limitierung der Leistung von Glasfaseranschlüssen nur noch folgende Lösung bereit:
„Den Wettbewerbern bleibt es etwa unbenommen, nach entsprechender Übereinkunft mit dem Gebäudeeigentümer eigene Endleitungen im Gebäude zu verlegen und zu nutzen oder beispielsweise eine gemeinsame Nutzung der Verkabelung in Gebäuden im Rahmen von §77k nachzufragen.“
„Die Bundesnetzagentur weiß sehr genau, dass im Falle bestehender Wohngebäude ein Glasfaserausbau bis in jede einzelne Wohnung nicht zeitnah realisierbar ist und es in nahezu keinem Fall bereits entsprechende Glasfaserleitungen gibt, die mitgenutzt werden können“, betonen die Verbandsgeschäftsführer. „Der hier aufgezeigte Weg stellt daher keine realistische Lösung des Problems dar, sondern stellt die Wettbewerber der Telekom vielmehr ins Abseits.“
Laut den Verbänden zieht die Entscheidung der Bundesnetzagentur als Zielmarke zur Erfüllung der gesetzlichen Regulierungsziele eine Versorgung mit “lediglich 50 Megabit pro Sekunde” heran. „Beim Ausbau hochleistungsfähiger Netzinfrastrukturen dürfen wir uns aber nicht länger mit diesem überholten Bandbreitenziel zufriedengeben, sondern müssen deutlich ambitionierter werden. Ziel muss es sein, Glasfaser nicht nur in jede Stadt und jede Straße, sondern bis in jedes Gebäude zu bringen. Auch die Bundesregierung will den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Dieses Ziel muss sich daher künftig stärker im Verwaltungshandeln widerspiegeln“, so Heer und Albers.
Hinweis der Redaktion: Am 21.01.2019 hatten wir fälschlicherweise eine nicht finalisierte Version dieses Beitrags online gestellt. Wir haben den Text daher kurzfristig offline genommen und ensprechend angepasst. Wir entschuldigen uns für etwaig entstandende Umstände.