Erschwerend kommt hinzu, dass spätestens ab 2014 die EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in nationales Gesetz umgewandelt wird (Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011). Diese Richtlinie regelt die Rechte der Verbraucher im Onlinehandel. Sie stärkt die Rechte der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht. Enthalten ist aber auch ein Artikel zur telefonischen Kommunikation von Verbrauchern mit Unternehmen. Dieser Artikel wird die Landschaft telefonischer Mehrwertdienste in Deutschland erneut gravierend verändern: Er besagt, dass ein Kunde für eine telefonische Kontaktaufnahme zu einem Unternehmen nicht „mehr als den Grundtarif“ zahlen soll, wenn eine Vertragsbeziehung besteht. Interessenten dagegen darf eine kostenpflichtige Rufnummer angeboten werden.