Servicerufnummern

Nach der Wartschleife ist vor der Warteschleife

14. November 2012, 9:48 Uhr | Susanne Koritensky, Product Manager bei DTMS

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Verschärfung durch EU-Richtlinie

Erschwerend kommt hinzu, dass spätestens ab 2014 die EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in nationales Gesetz umgewandelt wird (Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011). Diese Richtlinie regelt die Rechte der Verbraucher im Onlinehandel. Sie stärkt die Rechte der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht. Enthalten ist aber auch ein Artikel zur telefonischen Kommunikation von Verbrauchern mit Unternehmen. Dieser Artikel wird die Landschaft telefonischer Mehrwertdienste in Deutschland erneut gravierend verändern: Er besagt, dass ein Kunde für eine telefonische Kontaktaufnahme zu einem Unternehmen nicht „mehr als den Grundtarif“ zahlen soll, wenn eine Vertragsbeziehung besteht. Interessenten dagegen darf eine kostenpflichtige Rufnummer angeboten werden.

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  1. Nach der Wartschleife ist vor der Warteschleife
  2. DTMS-Befragung unter Kunden: KWS-Umsetzung nach Plattform
  3. Ausblick Phase II
  4. Verschärfung durch EU-Richtlinie
  5. Richtiges Timing bei der Reorganisation der Rufnummernkonzepte
  6. Expertenkommentar 4Com: Umsetzung im Call-Center-Umfeld
  7. Expertenkommentar Mr. Next ID: Längere Wartezeiten dürften die Regel werden

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