Cloud-Computing

So klappt's mit der Wolke

2. März 2016, 18:57 Uhr | Autoren: Thomas Gebhardt und Heidi Börner / Redaktion: Diana Künstler
© WavebreakmediaMicro / fotolia.com

Die Cloud bietet Unternehmen große Erleichterungen und die Chance, flexibler zu agieren. Während viele Firmen bereits entsprechende Lösungen einsetzen oder zumindest testen, sind andere noch unsicher und wägen diesen Schritt ab. Wo liegen die eigentlichen Hürden und wie kommen Unternehmen dahin, die Vorteile der Datenwolke für sich zu nutzen?

ten, sowohl Infrastruktur als auch Plattformen oder Software an externen Dienstleistern auszulagern und nach Bedarf von diesen zu beziehen. Gilt der erste Gedanke den Erleichterungen, die das mit sich bringt – Installation und Wartung eigener Hardware entfallen ebenso wie aufwändige Software-Upgrades – so gilt der zweite Gedanke den Risiken. Es geht vor allem um Kontrolle: Wie kann gewährleistet werden, dass Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt, gleichzeitig aber bei Bedarf immer für das eigene Unternehmen verfügbar sind? Zu Beginn aller Überlegungen kommt in den meisten Unternehmen die Grundsatz-Frage auf: „Sind unsere Daten in einer Cloud überhaupt sicher?“ So sehr diese Frage berechtigt ist, so wenig trifft die dahinter liegende Annahme zu, Daten seien per se sicherer in der eigenen Firma aufgehoben. Das Gegenteil ist oft der Fall. Gerade mittelständische Unternehmen haben oft nicht die nötigen Ressourcen und Kompetenzen im Haus, um ihre Daten so nachhaltig zu sichern wie große Cloud-Anbieter. Datensicherheit gehört schließlich zu deren Kerngeschäft und ist erfolgskritisch; ganze Abteilungen beschäftigen sich ausschließlich damit. Für zusätzliche Sicherheit auf dem Weg zwischen Unternehmen und Cloud sorgen Verschlüsselungslösungen.

Also einfach einen Cloud-Nutzungsvertrag bei einem der großen und vertrauenswürdigen Anbieter unterzeichnen und sich entspannt zurücklehnen? Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Zum einen ist besondere Umsicht bei der Speicherung personenbezogener Daten bei US-Unternehmen geboten. Zwar ist es grundsätzlich nach dem Ende von Safe Harbor möglich, sich bilateral mit dem betreffenden Anbieter in den Vereinigten Staaten über bindende Regeln zum Umgang mit diesen sensiblen Daten zu einigen, die Zusicherung der Einhaltung entsprechender Richtlinien ist realisierbar. Es bedeutet jedoch einen deutlich höheren bürokratischen Aufwand – und einen möglichen Zugriff durch Behörden wird auch der Dienstleister selbst nicht in jedem Fall verhindern können. Bei Neuverträgen empfiehlt sich die Speicherung personenbezogener Daten daher auf Servern und bei Unternehmen innerhalb der EU. Und auch dann muss unbedingt ein Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung zusätzlich zum allgemeinen Vertrag mit abgeschlossen werden. 

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