Sind Sie bereit für die nächste Stufe der Cybersicherheit? Entdecken Sie, wie die neue NIS2-Richtlinie die europäische Cybersicherheitslandschaft verändert und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um compliant zu bleiben.
Neue NIS2-Richtlinie: Was ändert sich für Unternehmen?
Die Europäische Union hat Ende 2022 eine bedeutende Aktualisierung ihrer Regeln zur Cybersicherheit veröffentlicht, bekannt als NIS2. Diese neue Richtlinie ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die 2016 eingeführt wurde. Ihr Hauptziel war es, große Unternehmen in bestimmten Branchen dazu zu verpflichten, hohe Standards in der Cybersicherheit zu wahren, um sich und ihre Kunden vor digitalen Bedrohungen zu schützen. Angesichts neuer und komplexer Cyber-Bedrohungen hat die EU erkannt, dass eine stärkere und umfassendere Regelung notwendig ist. Die NIS2-Richtlinie erweitert daher die Anforderungen und gilt nun für eine breitere Palette von Unternehmen. Die Mitgliedstaaten haben bis Oktober 2024 Zeit, diese neuen Vorgaben in ihr nationales Recht zu übernehmen, was die Cybersicherheitslandschaft in Europa maßgeblich stärken wird.
Doch welche konkreten Auswirkungen hat diese Verordnung auf die Unternehmen? Welche Branchen sehen sich gezwungen, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken? Und wie können sich Unternehmen effektiv auf die Einhaltung von NIS2 vorbereiten? Der folgende Text behandelt diese Fragen und bietet wertvolle Einblicke in die bevorstehenden Veränderungen.
Mit der Einführung der NIS2-Richtlinie erweitert sich der Anwendungsbereich signifikant gegenüber der Vorgängerversion. Wesentliche und wichtige Einrichtungen, wie sie in der NIS2 definiert sind, umfassen jetzt nicht nur traditionelle kritische Infrastrukturen, sondern auch Sektoren wie die Herstellung von chemischen Stoffen, die Verarbeitung von Lebensmitteln, die Produktion von medizinischen Geräten und die Bereitstellung von Diensten sozialer Netzwerke.
Unternehmen, die als wesentliche oder wichtige Einrichtungen klassifiziert sind, müssen strengere Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten einhalten. Dies umfasst regelmäßige Sicherheitsaudits, detaillierte Risikobewertungen und die sofortige Meldung signifikanter Sicherheitsvorfälle. Speziell wesentliche Einrichtungen unterliegen dabei einer intensiveren Überwachung und strengeren Durchsetzungsmaßnahmen. Die Definition von „wesentlichen Einrichtungen“ und „wichtigen Einrichtungen“ richtet sich nach Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und der Relevanz der Dienste für die öffentliche Sicherheit und Wirtschaftsstabilität.
Für viele Unternehmen bedeutet dies eine Neubewertung und möglicherweise erhebliche Anpassungen ihrer Cybersicherheitsstrategien. Insbesondere Organisationen, die zuvor nicht unter die ursprüngliche NIS-Richtlinie fielen, müssen jetzt aktiv Maßnahmen ergreifen, um die NIS2-Konformität sicherzustellen. Die frühzeitige Identifikation, welche Kategorien und Anforderungen auf sie zutreffen, ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben.