"Solange der Nutzer nichts davon weiß, dass zum Beispiel über einen trügerischen Link auf seiner Facebook-Pinnwand Schad-Software verbreitet wird, muss er dafür auch nicht gerade stehen", erklärt IT-Rechtsanwalt Christian Czirnich aus Zorneding bei München. "Sobald er aber Kenntnis davon erlangt, muss er sich um Schadensbegrenzung bemühen und den entsprechenden Link löschen."
Jeder trägt Verantwortung, schädliche Umtriebe im Internet zu begrenzen: "Auch Privatpersonen sollten regelmäßig kontrollieren, was beispielsweise auf ihrer Pinnwand passiert. Einmal täglich neue Einträge zu prüfen, ist zumutbar, adäquat zur Rechtsprechung bei Gästebüchern auf Webseiten."
Wer allerdings 50 bis 70 Einträge pro Stunde verzeichnet – wie Firmen oder Online-Zeitschriften – müsse schon öfter nachschauen.