Umsatzsteuer

Steuerwahnsinn nicht nur für MSPs

24. Juni 2020, 14:51 Uhr | Martin Fryba

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Radikale Lösung

Einfach, obwohl es überaus kompliziert geht im ohnehin verwirrenden, kuriosen und oft willkürlichen Mehrwertsteuerwesen?  (Arbeitsesel = 7 Prozent, ab 1.Juli 5 Prozent, unnützer Hausesel = 19 Prozent, dann 16 Prozent). Es bräuchte eine 180-Grad-Wende in den Amtsstuben der Finanzverwaltungen. Die hätte es allerdings in sich, würde man endlich den Systemwechsel bei der Umsatzsteuer einleiten und konsequent auf das Reverse-Charge-Verfahren setzen.


Im innereuropäischen Handel gilt hier schon lange diese erhebliche Erleichterung: Das Reverse-Charge-Verfahren befreit Unternehmen in Europa von der Pflicht, bei grenzüberschreitendem Handel Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. »Das wäre auch für deutsche Anbieter deutlich angenehmer«, so IT-Scope. Ein Chaos, wie bei der jetzt anstehenden temporären Mehrwertsteueranpassung, würde so in Deutschland erst gar nicht entstehen können.


Betrug: 170 Milliarden Euro
Und es würde gegen Steuerbetrug schützen, meint IT-Scope. »Das europäische System des Vorsteuerabzugs zu staatenweise unterschiedlichen Sätzen steht schon lange in der Kritik, von illegalen Machenschaften organisierter Krimineller ausgenutzt und der Fiskus dadurch regelmäßig um Milliarden geprellt zu werden. Neben dem Abbau von Bürokratie würde ein generelles Reverse-Charge-Verfahren also auch bestehende Schlupflöcher schließen und dem Missbrauch entgegenwirken«, rät IT-Scope. Doch kann dieser radikale Systemwechsel tatsächlich gegen illegale Mehrwertsteuerkarusselle schützen? Finanzexperten bezweifeln das.


170 Milliarden Euro Umsatzsteuer gehen den EU-Staaten jährlich verloren, 50 Milliarden Euro davon im grenzüberschreitenden Handel, schätzen Experten. Die sind skeptisch, ob das Reverse-Charge-Verfahren das Problem löst.

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