Was die Auktion einbringen könnte, zeigt ein aktuelles Beispiel aus den USA. Dort haben die hiesigen Netzbetreiber insgesamt 44,9 Milliarden US-Dollar für frei gewordene Wellenlängen geboten. Solche astronomischen Beträge dürfte die Auktion der Regierung zwar nicht einbringen, von mehreren Milliarden Euro ist jedoch auszugehen. Immerhin gelten die Frequenzen für die Netzbetreiber als unentbehrlich, da besonders durch M-2-M-Kommunikation sowie mobile Endgeräte die Anforderungen an die Netze immer weiter steigen und die knappen Ressourcen schnell an ihre Grenzen stoßen.
Die Erlöse der Auktion sollen anschließend wieder in den Netzausbau fließen. Allerdings werden hier kritische Stimmen laut, da kaum zu regulieren ist, ob die Gelder tatsächlich dem Mobilfunk nutzen. »Eine finanzielle Förderung des Breitbandausbaus darf die Wettbewerbssituation zwischen privaten Anbietern nicht verzerren«, erklärt Thomas Fetzer, Professor für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht an der Universität Mannheim. »Da jedoch absehbar ist, dass ein Großteil der Auktionserlöse an die Festnetzsparte eines Mobilfunknetzbetreibers zurück fließen wird, sind solche Wettbewerbsverzerrungen wahrscheinlich.« Viele Wettbewerber befürchten nun, dass ein großer Teil des Geldes an die Telekom geht und dass die Aussicht darauf, zu »überhöhten Geboten« während der Versteigerung führt. Letztendlich könnten diese investierten Mittel laut der Telefónica später beim Netzausbau fehlen.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur zeigt deutlich, dass besonders die großen deutschen Netzbetreiber und unter diesen die Telekom als Schwergewicht den Ausbau in Zusammenarbeit mit der Regierung stemmen sollen. Das scheint einerseits der simpelste Weg, um die ehrgeizigen Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen, andererseits ist es für potenzielle vierte Netzbetreiber wie eben Liquid Broadband ein starker Dämpfer sowie eine drohende Verzerrung des Wettbewerbs, wie es Fezer beschreibt.