Das vielleicht wichtigste Prinzip ist die komplette Dokumentenkontrolle mithilfe von Digital-Rights-Management. So können Anwender beispielsweise auf den Tag genau festlegen, wie lange ein anderer Mitarbeiter oder externer Partner Zugriff auf ein bestimmtes Dokument haben darf und welche Rechte er in diesem Zeitraum ausüben kann.
Ein Beispiel: Herr Schmidt lädt ein Dokument mit hochsensiblen Finanzinformationen auf die Collaboration-Plattform, um es Herrn Müller von der Behörde für seine Audit-Prüfung zur Verfügung zu stellen. Herr Schmidt weiß, dass das Audit nach drei Monaten abgeschlossen ist und möchte, dass Herr Müller danach mit den Informationen nichts mehr anfangen kann. Also weist er dem Dokument mehrere Eigenschaften zu. Zum einen kann Herr Müller das Dokument zwar öffnen, aber nicht drucken, speichern oder kopieren. Zum anderen lässt sich das Dokument nach genau drei Monaten von Herrn Müller nicht mehr öffnen, da ihm die Zugriffrechte automatisch – wie von Herrn Schmidt definiert – entzogen wurden. Herr Schmidt kann auf diese Weise genau kontrollieren, wer in welcher Form und wie lange auf einzelne Dokumente zugreifen darf.
Derartige Rückhol- oder „Un-sharing“-Funktionen sind essenziell, um den Zugriff auf sensible Daten selbst bei externer Herausgabe vollständig steuern zu können. Nur wenige Collaboration-Lösungen verfügen bislang über eine derartige Funktion.