BNetzA, VATM

VATM erneuert Kritik an Notifizierungsentwurf

11. April 2016, 9:55 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Die wesentlichen Kritikpunkte des VATM

Mit dem überarbeiteten Notifizierungsentwurf hat sich an den wesentlichen Kritikpunkten aus Wirtschaft und Wissenschaft so gut wie nichts geändert, stellt der VATM fest und erneuert seine Liste an Forderungen:

  • Die heftig kritisierte Regelung, dass Wettbewerber mehr als die Hälfte aller Kabelverzweiger im jeweiligen Nahbereich erschlossen haben müssen (Telekom hingegen null Prozent), um weiter investieren zu dürfen, wurde trotz Überprüfungsbitte des Beirates der BNetzA in der Sache unverändert gelassen. Statt mehr als 50 % sollen nun mindestens 50 % erschlossene KVz erforderlich sein. Damit bleibt es unverständlicherweise beim Erfordernis der absoluten Mehrheit und Investitionen werden nach wie vor ausgeschlossen, wenn der Wettbewerber 49 von hundert Kabelverzweigern bereits erschlossen hat, die Telekom null! Auch der neue nur gut zwei Monate  spätere Stichtag zum 31.01.2016 wird in der Praxis zu keinerlei Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten führen. 
  • Sämtliche Investitionszusagen der Wettbewerber bleiben unberücksichtigt. Die Begründung, die Zusagen “führten nicht zu einem vergleichbaren Effekt” wie die Zusage der Telekom überrascht. Genau dies dürfte bei den 15 lokalen und regionalen Investoren bereits von vornherein festgestanden haben. Dass die Telekomzusage weit unter der vom Beirat geforderten 90-%-Abdeckung im Nahbereich bleibt (lediglich 70-80 % werden erreicht) und die meisten Zusagen der Wettbewerber deutlich höherwertiger sind (90 % werden erreicht) soll ebenfalls unberücksichtigt bleiben. 
  • Die Umsetzung des BNetzA-Entwurfs droht damit gerade der von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgestellten “Digitalen Strategie 2025” klar zuwiderzulaufen. Die dringend erforderlichen Investitionen aller Wettbewerber und der schnellstmögliche Glasfaserausbau mit FTTB/H als erklärtes Ziel der Bundesregierung würden mit diesem Vorgehen spürbar ausgebremst.
  • Die negativen Auswirkungen auf den weiteren FTTB/H-Ausbau, der ganz überwiegend von den Wettbewerbsunternehmen vorgenommen werden wird, werden weiterhin von der BNetzA verneint. Die viel zu eng eingeschränkte Betrachtung von Ausbauszenarien, die auf 50 MBit/s und einen Ausbau 2018 begrenzt sind, sind für unseren Wirtschaftsstandort nicht ausreichend. Die Zielvorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind nach unserer Lesart ausdrücklich weiter gefasst.
  • Die BNetzA stellt weiterhin darauf ab, dass rein technisch zukünftig neben einem FTTC-Netz (Glasfaser bis zum KVz) der Telekom ein FTTB/H-Netz (Glasfaser bis zum Haus/Endkunden) aufgebaut werden kann. Wirtschaftlich betrachtet würde ein solcher Parallel-Ausbau jedoch nach Auffassung sämtlicher Investoren - von marginalen Ausnahmen abgesehen - ökonomisch keinen Sinn machen. Die zügige Migration zum FTTB/H wird damit wirtschaftlich ausgehebelt und um Jahre verzögert.
  • Das neue zusätzliche Angebot der BNetzA an die Wettbewerber, neben einem FTTB/H-Netz der Telekom ein deutlich schlechteres FTTC-Netz mit Vectoring auszubauen, macht wirtschaftlich noch weniger Sinn. Zudem würde gerade die Auslastung des besseren Netzes hierdurch verringert. Genau dieser Überbau, der die Wirtschaftlichkeit des besten Netzes verringert, wird nachdrücklich abgelehnt.
  • Dieses “Angebot” an die Wettbewerber macht deutlich, dass der erstmalig staatlich geforderte Überbau von modernen NGA-Netzen (FTTB/H, Kabel) mit Vectoring - von der Politik deutlich kritisiert - weiterhin Bestandteil der Entscheidung ist. Es gilt laut Entwurf weiterhin Investitionsschutz für die Vectoring-Technologie, nicht jedoch für einen vorhandenen oder zukünftigen FTTB/H-Ausbau. Genau dies wurde von Seiten der größten Investoren deutlich kritisiert.
  • Bislang bauen die alternativen Anbieter rund 80 Prozent der FTTB/FTTH-Anschlüsse und stemmen seit mehreren Jahren mehr als die Hälfte der Gesamtinvestitionen im TK-Markt. Die Feststellung der BNetzA, dass mit den üblichen Ausschreibungsverfahren und vergleichsweise geringem Fördermitteleinsatz ein flächendeckender Ausbau überall in Deutschland, nicht aber im Nahbereich der Hauptverteiler (HVt) erreicht werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Derartigen Ausbauszenarien hatte das Bundeskartellamt den Vorzug gegeben. Die Kritik der Monopolkommission (Sondergutachten 73 vom 7.12.2015) und des Bundeskartellamtes (Stellungnahme vom 3.3.2016) an dem am Ende vergangenen Jahres veröffentlichten Entwurf der BNetzA bleibt unberücksichtigt.  

Letztlich sei der Nutzen des weitgehenden Ausbau-Monopols verschwindend gering, stellt der VATM abschließend fest: “Die Telekom hatte in der Politik eine Versorgung von 6 Millionen Haushalten Anschlüssen versprochen. Nur 420.000 erstmals mit 50 MBit/s im ländlichen Raum versorgten Haushalten stehen jedoch 380.000 weiterhin unversorgte Haushalte gegenüber, die mit einer sinnvollen Förderstrategie im Wettbewerb ans Netz gebracht werden könnten.” Der Beitrag allein der Investitionszusagen der Wettbewerber betrage nach Berechnungen der BNetzA 15 % aller KVz in Deutschland, obwohl es sich um kleinere und regionale Investoren handelt. Der Ausbau hier finde ganz überwiegend in bislang schlecht versorgten Gebieten statt. Er leiste damit einen deutlich größeren Beitrag zur Verbesserung der Versorgung, oftmals mit höherer Qualität und ohne die Gesamtwirtschaftlichkeit des Ausbaus der Telekom in Frage zu stellen. Es gehe jetzt um die Gesamtfolgen für den Breitbandausbau und den Wettbewerb und damit für die Digitalisierung und den Standort Deutschland. 

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