Microsoft »Workplace Analytics«

Der gläserne Office-Nutzer wird Realität

1. Dezember 2020, 12:51 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Fehlender rechtlicher Rahmen

Microsoft Workplace Analytics
Es gibt zahlreiche Einstellungen zur Verhinderung der Überwachung – die müssen aber meist erst von Hand angepasst werden
© Microsoft

Damit schiebt das Unternehmen die Verantwortung letztlich den Unternehmen zu. Nicht wenige Verantwortliche fühlen sich damit jedoch überfordert. Kein Wunder. Wenn sich schon die Experten nicht einig sind, ob und in welchem Maße das Produktivitäts-Tool und die Online-Office-Suite überhaupt genutzt werden dürfen, woher soll es dann der IT-Verantwortliche eines Kleinunternehmens wissen. Zumal die meisten Einstellungen die für etwas mehr Privatsphäre sorgen, als Opt-Out konzipiert sind, sodass möglicherweise schon ein kleiner Lapsus in den Einstellungen zu problematischen Ergebnissen führen kann.

Andererseits ist es auch zu kurz gegriffen, hinsichtlich solcher Überwachungsmöglichkeiten nur Microsoft in den Fokus zu nehmen, weil der Fall eben aktuell ist. Es gibt inzwischen eine ganze Fülle ähnlicher Lösungen im Markt, die oft sogar ganz bewusst mit dem Ziel der Überwachung angeboten und nachgefragt werden. In einigen Bereichen sind ähnliche Tools sogar schon längst Gang und Gäbe. Die Bandbreite reicht hier von ebenfalls immer wieder kritisierten Produktivitätsmessungen in der Logistik, wie etwa bei Amazon, bis hin zu MSPs, bei denen entsprechende Software zur Automatisierung und Überwachung von Workflows die Grundlage für die eigene Preisgestaltung und ein erfolgreiches Geschäftsmodell sind.

Letztlich liegt der Ball damit bei den Juristen und der Politik. Die Rechtsgrundlagen müssen dringend den Realitäten in der digitalen Welt angepasst werden. Nur so können Anbieter, Firmen und Mitarbeiter gleichermaßen sichergehen, auf was sie sich mit solchen Tools einlassen und wo die Grenzen ihres Einsatzes liegen.

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