Carrier und Provider, BMWi

Freie Routerwahl für Verbraucher

1. Februar 2016, 8:56 Uhr | Markus Kien, funkschau (Quelle: BMWi)

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Übergabepunkt Anschlussdose

Im Kern bestimmt das Gesetz, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der "Anschlussdose" als Netzzugangsschnittstelle endet. An diese "Dose" kann der Endnutzer den Router oder das Modem seiner Wahl anschließen. Damit wird die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihren eigenen Router oder eigenes Modem zu verlegen.

Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen ihren Kunden auch weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen. Die Verbraucher erhalten durch das Gesetz allerdings eine Wahlfreiheit: Telekommunikationsanbieter dürfen ihre Kunden künftig nicht mehr zwingen, ein bestimmtes Endgerät zu verwenden. Weitere Informationen zu den netzpolitischen Initiativen des BMWi wie die Schaffung von mehr Rechtssicherheit bei WLAN oder die Buchpreisbindung für eBooks gibt es online.

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