Der zu Microsoft gehörende Internetdienstleister Skype hat seine Nutzungsbedingungen geändert, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 20 darin enthaltene Klauseln abgemahnt und mit einer Klage gedroht hatte.
Nach eigenen Angaben war der Verband bei Skype auf zahlreiche Klauseln gestoßen, die nach seiner Auffassung rechtswidrig waren. So räumte sich das Unternehmen das Recht ein, seine Bedingungen und Leistungen jederzeit aus beliebigen Gründen und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden zu ändern. Auch die Tarife fürs kostenpflichtige Telefonieren ins Mobilfunk- und Festnetz konnte Skype nach dem Kleingedruckten einseitig ändern. Allein durch die Veröffentlichung auf der eigenen Webseite sollten die neuen Konditionen gelten.
Ein weiterer Kritikpunkt laut Vzbv: Kundenguthaben sollten bereits sechs Monate nach dem Kaufdatum verfallen. Für das Vertragsverhältnis war laut Klausel im Zweifel die englische Fassung der Geschäftsbedingungen maßgeblich. Im Streitfall sollte luxemburgisches Recht gelten und ein Gericht in Luxemburg zuständig sein. Zudem lehnte das Unternehmen jede Haftung für eigenes Verschulden kategorisch ab – selbst für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
"Um das Urheberrecht scherte sich der Internetanbieter wenig", so die Verbraucherschützer: "Auf seiner Webseite eingestellte Nutzerbeiträge betrachtete das Unternehmen als sein 'ausschließliches Eigentum im gesamten Universum' – mit dem unbeschränkten Recht, die Beiträge 'für jegliche Zwecke' zu verwenden.