Skype hat inzwischen in allen Punkten die vom vzbv geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, so die Verbraucherschützer, und die Nutzungsbedingungen geändert.
Zum Beispiel ist jetzt eine Änderung der Bedingungen nur aus verschiedenen Gründen und erst nach einer Vorankündigung von 30 Tagen möglich. Gleiches gilt für Tariferhöhungen. Die Verfallsregelung für Kundenguthaben wurde gestrichen.
Der Vzbv begrüßt, dass Skype außergerichtlich eingelenkt hat. „Auf ein rechtskräftiges Unterlassungsurteil hätten die Verbraucher unter Umständen noch Jahre warten müssen“, schätzt Bianca Skutnik, Referentin Kollektiver Rechtsschutz beim Vzbv.
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