Trends 2017

Stete Umwälzung der ITK-Welt

2. Januar 2017, 0:00 Uhr | funkschau-Redaktion

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Sicherheit im Fokus

Roboter, Intelligenz
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Machine Learning für mehr Cyber-Sicherheit
Mehr als 400.000 neue Schadprogramme müssen täglich von Sicherheitsexperten geprüft werden – von Hand ist das selbstverständlich nicht mehr zu machen. Mit Hilfte von Machine Learning-Technologien ist es möglich, dass Computer selbstständig erhobene Daten interpretieren. Laut Gartner werden intelligente Systeme, die lernen, sich anpassen und das Potenzial haben, autonom zu handeln, statt nur vordefinierte Befehle auszuführen, die Technologie-Branche bis mindestens 2020 beschäftigen. „In den nächsten Jahren wird maschinelles Lernen dazu beitragen, spezielle Nutzerprofile zu erstellen. Wenn eine Aktion oder ein Nutzerverhalten nicht mit vordefinierten Mustern übereinstimmt, erhält der Nutzer eine Benachrichtigung. Werden beispielsweise bestimmte Downloads innerhalb einer kurzen Zeit als verdächtig eingestuft, werden sie umgehend von einem menschlichen Experten analysiert“, erklärt Mirco Rohr von Bitdefender, wie diese Technologien zur Cyber-Sicherheit beitragen können. Im Wettrüsten mit den Cyber-Kriminellen könnten Machine Learning-Technologien schon bald eine Schlüsselrolle einnehmen.

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Gesetz, Datenschutz, Richterhammer
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EU-Datenschutz-Grundverordnung
Für Geschäftsführer ist es unumgänglich, die eigene Datenschutzpraxis zu überprüfen und das Datenschutzmanagement bis zum 25. Mai 2018 nach den Vorgaben der DS-GVO anzupassen und weiterzuentwickeln, betont der Bitkom.  Denn ab diesem Datum wirkt die neue Verordnung nach dem „Fallbeileffekt“ unmittelbar. Dabei gibt es keine Musterlösung, da jedes Unternehmen durch sein eigenes Geschäftsmodell auch unterschiedliche Datenverarbeitungsvorgänge durchführt. §1 des Bundesdatenschutzgesetz beschreibt den Nutzen des Gesetztes folgendermaßen: „Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird“. Rechtsanwalt Gerrit Huesmann erklärt den Anwendungsbereich: „Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind, oder gespeichert werden sollen.“

Neben neuen Informationspflichten für Unternehmen, die das Anpassen von Worksflows und Dokumenten nötig machen könnten, wird es zukünftig auch neue Meldepflichten bei Datenpannen geben. Huesmann empfiehlt Unternehmen, eine Risikoanalyse durchzuführen, das Prozedere im Falle einer Datenpanne zu üben und passende Checklisten, Prüfformulare und mögliche Musteranschreiben an die Aufsichtsbehörde zu erstellen, denn im Ernstfall besteht eine Meldepflicht innerhalb von 72 Stunden.


  1. Stete Umwälzung der ITK-Welt
  2. Die Zukunft ist hybrid
  3. Das digitale Unternehmen
  4. Mobility & Cloud
  5. Sicherheit im Fokus

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