Im Herbst sind rund 30.000 gebrauchte Microsoft-Office-Lizenzen im deutschen Gebrauchtsoftwaremarkt aufgetaucht, deren Rechtmäßigkeit laut Experten zumindest zweifelhaft ist. Für manche Händler ist dies offenbar dennoch kein Hindernis, sie an ihre Kunden weiterzugeben.
Nach den höchstrichterlichen Urteilen des EuGH und BGH sollte die Gebrauchtsoftwarebranche nach Jahren voller Streitigkeiten nun eigentlich endlich die Sonnenseiten ihres Geschäfts genießen können. Die zentralen Punkte wie die Rechtmäßigkeit des Wiederverkaufs gebrauchter Software an sich und auch Details wie ihre Berücksichtigung bei Ausschreibungen sind eindeutig bestätigt. Selbst die Hersteller haben die damit geschaffenen Realitäten inzwischen akzeptiert. Das sorgt auch für ein wachsendes Vertrauen bei den Kunden und damit für steigende Umsätze. Der Fachhandel und Systemhäuser können davon gleich doppelt profitieren. Sie können ihren Kunden die gebrauchten Lizenzen sowohl als kostengünstige Alternative zu Neuanschaffungen anbieten, gleichzeitig aber auch gebrauchte Lizenzen von Kunden in die Wiederverwertung bringen und somit die Preise für Angebote und Projekte drücken. Doch ganz so einfach ist die Lage leider nicht – weder für die Händler, noch weniger für ihre Kunden.
Zum einen gibt es noch immer sehr viele schwarze Schafe, die insbesondere im Internet illegale Keys zu Schleuderpreisen verkaufen. Selbst die großen Online-Handelsplattformen werden diesem Problem ganz offensichtlich nicht Herr und regelmäßig tauchen neue solcher Angebote auf. Auch wenn es vor allem Privatkunden sind, die immer wieder zu solchen vermeintlichen Schnäppchen greifen, gibt es dennoch auch immer wieder – vor allem kleinere – Unternehmen, die offenbar tatsächlich glauben, dass sie hochwertige Betriebssysteme schon für Preise um die zehn Euro legal erwerben könnten. Wenn die illegalen Keys dann gesperrt werden oder sie einen Audit absolvieren müssen, kommt sie diese Unvorsichtigkeit und Sparsamkeit schnell sehr teuer zu stehen.
Zum anderen gibt es trotz aller Urteile auch noch immer einige Grauzonen, in denen gehörige Fallstricke lauern. Angesicht des rechtlichen Grundsatzes, dass es beim Gebrauchtsoftwarekauf keine Gutgläubigkeit gibt, trägt das Risiko dafür auch hier im Zweifelsfall am Ende der Kunde. »Da die Kunden im Verhältnis zu Microsoft ihrerseits in der Lage sein müssen, nachzuweisen, dass sie zur Nutzung einer Installation berechtigt sind, können wir nicht dazu raten, gleichsam die „Katze im Sack“ zu kaufen«, warnt Thomas Mickeleit, Director of Communications bei Microsoft Deutschland, vor allzu blauäugigen Geschäften.