Dementsprechend liegt hier der Beratungsbedarf der Kunden auch an ganz anderer Stelle als bei gebrauchter Hardware. Während die grundsätzliche Frage der Rechtmäßigkeit des gebrauchten Softwarehandels inzwischen hinreichend durch höchstrichterliche Urteile geklärt ist, steckt der Teufel oft im Detail. Hier geht es beispielsweise um Fragen wie den ursprünglichen Verkaufsort und welche Dokumente im Falle eines Audits den legalen Transfer bestätigen können. »Genau deshalb ist es so wichtig, bei einem Händler zu kaufen, der Verkaufsprozesse transparent macht und auch die Nutzungsrechte der Software zur Verfügung stellt«, empfiehlt Ronny Drexel, Leiter Marketing und Kommunikation beim Gebrauchtsoftwaredistributor MRM den Resellern und ihren Kunden (komplettes Interview siehe: »Im Establishment angekommen«).
Vorsicht ist auch bei Blockchain-Lösungen geboten, die in jüngster Zeit von einigen Anbietern als vermeintlich untrügliche Absicherung angepriesen werden. Denn letztendlich validieren diese nur die Übertragung, nicht aber automatisch auch die Lizenz selbst. »Im Falle eines Audits reicht ein Blockchain-Hash nicht als Nachweis der rechtmäßigen Lizenzierung. Genau aus diesem Grund ist die Offenlegung der Herkunft von Softwarelizenzen so wichtig«, warnt deshalb Vöge, der seinen Kunden selbst eine Blockchain als zusätzliche Hilfestellung anbietet. »Auch bei dieser Hochtechnologie gilt: Das was rauskommt ist nur so gut, wie das, was man rein tut«.