Rücknahmepflicht für Elektroschrott

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Aldi, Edeka & Co.

1. Juli 2025, 11:30 Uhr | Andrea Fellmeth
© Mitand73 – shutterstock.com

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht nach drei Jahren Rücknahmepflicht von Elektroschrott ein katastrophales Fazit. Bei Testbesuchen in 21 Supermärkten und Drogerien konnte in knapp der Hälfte der getesteten Filialen kein Elektroschrott abgegeben werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in Testbesuchen von April bis Mai 2025 stichprobenartig 21 Filialen von neun Supermarkt- und Drogeriemarktketten überprüft – mit diesem Ergebnis: In fast der Hälfte der untersuchten Märkte konnten keine Elektroaltgeräte zurückgegeben werden. Zudem fehlten teilweise verpflichtende Verbraucherinformationen. Die DUH wird deshalb Klage gegen Unternehmen der Edeka-Gruppe, Aldi-Nord, Netto Marken-Discount und Müller-Drogeriemarkt einreichen. In fünf weiteren Fällen konnte die DUH Verbraucherrechte bereits erfolgreich durchsetzen. Märkte der Ketten Rewe, Edeka und Norma lenkten ein und haben strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben, mit denen sich die Unternehmen dazu verpflichtet haben, die Rücknahme von Elektroschrott zukünftig sicherzustellen.

Für Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, ist es „ein Armutszeugnis, dass auch drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Rücknahmepflicht in fast der Hälfte der von uns getesteten Supermarkt- und Drogeriemarktfilialen keine Elektroaltgeräte abgegeben werden konnten".  Fehlende Verbraucherinformationen würden zudem zeigen, dass kein Wille besteht, Kundinnen und Kunden die Abgabe von Elektroschrott zu ermöglichen. Metz fordert, dass gegen diese Blockadehaltung der Märkte die Vollzugsbehörden der Bundesländer endlich hart durchgreifen. Zudem müsse Bundesumweltminister Carsten Schneider die gesetzlichen Vorgaben zur Rücknahme von Elektroschrott im Handel bei der geplanten Novellierung des Elektrogesetzes grundsätzlich besser regeln, „damit Verbraucherinnen und Verbrauchern ausreichend Rückgabestellen im Handel zur Verfügung stehen und sie zudem viel besser als bisher informiert werden".

Noch klarer definierte Pflichten für den Handel nötig

Supermärkte versuchen immer wieder, sich mit ihrer vermeintlich zu kleinen Gesamtverkaufsfläche aus der Verantwortung zu ziehen. Dies erschwert auch den Vollzug und macht es für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer, rücknahmepflichtige Drogerien und Supermärkte zu erkennen. Im Elektrogesetz müssen deshalb klarere Pflichten für den Handel definiert werden. Dringend erforderlich sind eine verpflichtende einheitliche Kennzeichnung aller Sammelstellen im Handel und eine Rücknahmepflicht für alle Supermärkte und Drogerien.

Marieke Hoffmann, DUH-Kreislaufwirtschaftsexpertin betont: „Häufig müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Supermärkten das Kassenpersonal ansprechen, um alte Elektrogeräte abzugeben. Dies führt in vielen Fällen zu unangenehmen Situationen, insbesondere wenn das Verkaufspersonal nicht ausreichend geschult ist und dadurch lange Wartezeiten entstehen." Sie fordert für eine gute Rücknahmepraxis im Eingangsbereich, an den Verkaufsregalen für Elektrogeräte und im Kassenbereich gut sicht- und lesbare Hinweisschilder, auf die sich Kundinnen und Kunden beziehen könnten. Am besten seien  professionelle Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereiches oder eine persönliche Abgabemöglichkeit an geschulte Mitarbeiter.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu connect professional

Weitere Artikel zu Nachhaltigkeit

Weitere Artikel zu Umweltschutz

Weitere Artikel zu Gesetzgebung/Recht

Matchmaker+