18. Oktober 2012, 9:19 Uhr |
Tobias Fleischer, Leiter Produktmanagement und Marketing Servicerufnummern, Zentrum Mehrwertdienste, Telekom Deutschland
Der Kommunikationskanal Telefon erweist sich weniger als verstaubtes, aussterbendes Medium, denn als dynamische Größe im Service-Mix der Unternehmen. Diese Dynamik wird nicht nur von steigenden Service-Ansprüchen der Kunden getrieben, sondern auch von einer stetigen Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – aktuell von den Vorgaben zu den Warteschleifen. Durch die Öffnung neuer Teilgassen im Rufnummernbereich 0180 für die
Phase 2 gewinnt die Entwicklung nun erneut an Fahrt.
Das Telekommunikationsgesetz sieht für die Umsetzung der Vorgaben zu Warteschleifen ein 2-Phasen-Modell vor. In Phase 1 müssen zunächst Warteschleifen vor dem Beginn der Verbindung für den Anrufer kostenfrei gestellt werden. Umgesetzt wird dies branchenweit über das sogenannte verzögerte Connect. Ab dem 01.06.2013 gelten dann weitergehende gesetzliche Vorgaben. Diese sehen insbesondere vor, dass Warteschleifen in den betroffenen Rufnummerngassen zu jedem Zeitpunkt der Verbindung kostenfrei sein müssen, sofern die Verbindung nicht mit einem einmaligen Festpreis abgerechnet wird.
Um es den Unternehmen zu ermöglichen, diese Vorgaben zu erfüllen, hat die Bundesnetzagentur die Öffnung der beiden neuen 0180-Teilgassen 0180-6 und 0180-7 verfügt. Diese werden gegenüber dem Anrufer wie folgt tarifiert:
Neue Teilgasse 0180-6
Anrufertarif aus dem Festnetz: 0,20 €/Verbindung, also unabhängig von der Dauer des Gesprächs
Anrufertarif aus dem Mobilfunk: Es gilt die gesetzliche Preisobergrenze gemäß § 66d Abs. 3 TKG (max. 0,60 €/Verbindung, also unabhängig von der Dauer des Gesprächs)
Neue Teilgasse 0180-7
Anrufertarif aus dem Festnetz: Die ersten 30 Sekunden der Verbindung sind für den Anrufer kostenfrei. Danach kostet die Verbindung 0,14 €/Minute
Anrufertarif aus dem Mobilfunk: Die ersten 30 Sekunden der Verbindung sind für den Anrufer kostenfrei. Danach gilt die gesetzliche Preisobergrenze gemäß § 66d Abs. 3 TKG (max. 0,42 €/Minute)
Mit Blick auf die Realisierung kostenfreier Warteschleifen bieten die beiden neuen Teilgassen folgende Besonderheiten:
Neue Teilgasse 0180-6
Aufgrund der Abrechnung je Verbindung sind Warteschleifen in dieser Teilgasse gemäß § 66g TKG Absatz 1 weiterhin zulässig.
Warteschleifen am Beginn der Verbindung können weiterhin in der TK-Anlage – d.h. nach einem Connect – realisiert werden. Damit ist die Wartezeit anders als beim verzögerten Connect nicht auf maximal 120 Sekunden begrenzt.
Auch nachgelagerte Warteschleifen, die z.B. zwischen einem Sprachdialog und dem Agentengespräch oder bei der Weitervermittlung zwischen zwei Agenten auftreten, sind weiterhin zulässig.
Neue Teilgasse 0180-7
Der pauschal kostenfreie Verbindungsabschnitt von 30 Sekunden am Beginn der Verbindung soll Warteschleifen von bis zu 30 Sekunden im weiteren Verlauf der Verbindung ermöglichen.
Über diese 30 Sekunden hinaus dürfen keine nachgelagerten Wartezeiten entstehen, so dass alle Wartezeiten während der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind.