Alle Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die bereits seit dem 30.06.2012 Zuteilungsnehmer einer Rufnummer aus den Teilgassen 0180-1 bis 0180-5 sind, können einen bevorrechtigten Antrag auf die Pendants dieser Rufnummern in den neuen Teilgassen 0180-6 und 0180-7 stellen. Hierfür wird die BNetzA vom 12. bis 26.11.2012 ein erstes sogenanntes Tag-1-Verfahren durchführen. Alle im Rahmen dieses Verfahrens gestellten Anträge werden als zeitgleich eingegangen bewertet. Natürlich kann es auch in diesem ersten Tag-1-Verfahren zu Konflikten zwischen verschiedenen Antragsstellern kommen. Ein solcher Konflikt kann z.B. entstehen, wenn ein Unternehmen z.B. Zuteilungsnehmer der 0180-5-100900 ist, während einem anderen Unternehmen die 0180-3-100900 zugeteilt ist. In diesem Beispiel wären beide Unternehmen berechtigt, im Rahmen des ersten Tag-1-Verfahrens die Rufnummern 0180-6-100900 und 0180-7-100900 zu beantragen. Sollte es hierzu kommen, entscheidet das Los.
Zweites Tag-1-Verfahren im Januar 2013
Auf das erste Tag-1-Verfahren folgt vom 03. bis zum 24.01.2013 ein zweites Tag-1-Verfahren. Hierbei kann jedermann erstmals ohne besondere Voraussetzungen Anträge auf dann noch verfügbare 0180-6- und 0180-7-Rufnummern stellen. Auch hierbei gilt, dass alle Anträge, die während des Verfahrens gestellt werden, als gleichzeitig eingegangen bewertet werden. Wie im ersten Tag-1-Verfahren entscheidet bei mehreren Anträgen auf die gleiche Rufnummer das Losverfahren. Nach dem 24.01.2013 gestellte Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie bei der Bundesnetzagentur eingehen.