10-Punkte-Plan für die Nutzung der neuen Teilgassen (1-3)
Sofern nicht kategorisch ausgeschlossen werden kann, dass es für das Unternehmen von Interesse sein kann, Servicenummern der neuen Teilgassen zu nutzen, empfiehlt sich folgender 10-Punkte-Plan:
1. Aufnahme des eigenen Servicenummern-Bestands
Welche 0180-Rufnummern nutzt Ihr Unternehmen?
Für welche Zwecke werden die 0180-Rufnummern eingesetzt?
Auf welchen 0180-Rufnummern drohen Konflikte mit den gesetzlichen Vorgaben der Phase 2?
2. Bedarf an 0180-6- und 0180-7-Rufnummern als Ersatz für bestehende 0180-Rufnummern
Welche 0180-Rufnummern sollen durch Rufnummern der Gassen 0180-6 oder 0180-7 abgelöst werden?
Bei der Ablösung bestehender 0180-Rufnummern durch 0180-6- und 0180-7-Rufnummern bietet es sich an, die Pendants der Rufnummern in den neuen Gassen zu beantragen.
3. Weitergehender Bedarf nach 0180-6- und 0180-7-Rufnummern
Welchen Bedarf nach 0180-6- und 0180-7-Rufnummern hat Ihr Unternehmen über die Ablösung bestehender 0180-Rufnummern hinaus, z.B. als Rufnummern-Reserve oder für konkret absehbare zukünftige Anwendungen?
Um attraktive Rufnummern zu erhalten, kann es sinnvoll sein, auch hier im ersten Tag-1-Verfahren die Pendants von 0180-Rufnummern zu beantragen, die Ihrem Unternehmen zugeteilt sind.