10-Punkte-Plan für die Nutzung der neuen Teilgassen (8-10)
8. Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung
Mit dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise beigebracht und umfangreiche Angaben gemacht werden. So fordert die BNetzA z.B. Ausweiskopie/Handelsregisterauszug, Angabe des gesetzlichen Vertreters, Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland bzw. eines Empfangsbevollmächtigten in Deutschland.
Erfüllt Ihr Unternehmen die formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung und liegen die entsprechenden Unterlagen vor?
9. Fristgerechte Beantragung von 0180-6- und 0180-7-Rufnummern
Der Antrag muss fristgerecht bei der Bundesnetzagentur gestellt werden.
Der Antrag muss vollständig sein, alle erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt werden, um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden.
10. Klärung des Bedarfs über das erste Tag-1-Verfahren hinaus
Benötigt Ihr Unternehmen über die Pendants zu bestehenden 0180-Rufnummern hinaus weitere 0180-6- und 0180-7-Rufnummern?
Welcher Bedarf ergibt sich ggf. daraus, dass Ihrem Unternehmen bestimmte Rufnummern im ersten Tag-1-Verfahren nicht zugeteilt wurden?
Welche Rufnummern sollen hier beantragt werden?
Alle Unternehmen, die nicht kategorisch ausschließen können, dass die neuen 0180-Teilgassen auch für sie neue Optionen und Chancen erschließen, sollten im Detail beleuchten, welche Potenziale diese Gassen für sie bieten.