Die wachsende Zahl an Krisen erhöht auch im öffentlichen Bereich den Druck, die eigene Resilienz durch Krisenmanagementsysteme zu stärken. Doch wie setzt man geeignete Lösungen und Systeme für das Krisenmanagement im öffentlichen Sektor digital, rechtssicher und daten-schutzgerecht auf?
Öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Verwaltungen, Schulen, Universitäten, Schwimmbäder oder Kulturstätten sind Orte mit hohem Publikumsaufkommen. Genau das macht sie zu potenziellen Zielen von Angriffen oder gar Terroranschlägen. Trotz knapper Budgets muss die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher jederzeit gewährleistet sein. Zudem sehen sich Mitarbeiter von Behörden und Verwaltungen immer öfter tätlichen Übergriffen ausgesetzt. Neben der Bedrohung von Menschen in Gebäuden der öffentlichen Hand tragen viele öffentliche Institutionen Verantwortung für den Bevölkerungsschutz. Im Falle von Hochwasser, Unwetter, Industrieunfällen oder einer Pandemie ist die Öffentlichkeit auf ein gut funktionierendes Krisenmanagement angewiesen. Diese doppelte Verantwortung − einerseits hinsichtlich der Aufrechterhaltung der eigenen Institutionen, andererseits mit Blick auf den Bevölkerungsschutz – unterstreicht die außerordentliche Bedeutung von Krisenmanagementsystemen im öffentlichen Sektor.
Ähnlich wie Unternehmen stehen öffentliche Einrichtungen vor der Herausforderung, auf Krisen und Notlagen schnell zu reagieren, damit die Arbeitsfähigkeit des eigenen Hauses gewährleistet bleibt oder zumindest rasch wieder hergestellt werden kann. Dafür sind beispielsweise Systeme zur Überwachung der IT und Kommunikations- sowie anderer technischer Infrastruktur-anlagen notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass etwa Cyberangriffe rechtzeitig erkannt und geeignete Schutz- und Gegenmaßnahmen ausgelöst werden. Auch gilt es, rechtzeitig Brandherde zu identifizieren und Mitarbeitende sowie Besucher über elektroakustische Anlagen (ELA) zu alarmieren sowie leicht verständliche Evakuierungsanweisungen zu geben. Denn bricht ein Feuer aus, bleiben meist nur wenige Minuten, um die Mitarbeitenden in Sicherheit zu bringen. Auch medizinische Notfälle sind für öffentliche Organisationen eine koordinative Herausforderung. Hierzu werden Notfallablaufpläne benötigt, nach denen Ersthelfer informiert, externe Rettungsdienste benachrichtigt und zentrale Stellen informiert werden können.
Wie bereits erwähnt, stellen Terroranschläge oder Angriffe auf Mitarbeitende für öffentliche Institutionen aufgrund ihrer freien Zugänglichkeit sehr spezifische Gefahrenquellen dar, die besondere Maßnahmen des Personenschutzes erfordern. So sollten Mitarbeiter beispielsweise die Möglichkeit haben, bei einem Angriff einen „stillen Alarm“ auszulösen. Daher benötigen öffentliche Institutionen meist eine Bereitschaftsalarmierung für entsprechende Hilfskräfte, die Polizei, Feuerwehr und den ärztlichen Rettungsdienst. Eine weitere Besonderheit des öffentlichen Sektors ist, dass Krisenmanagementsysteme einzelner Institutionen auch auf das staatliche Krisenmanagement eingestellt sein müssen. Die Systeme haben daher dem Katastrophenschutzrecht der jeweiligen Bundesländer zu entsprechen. Im Krisen- und Katastrophenfall muss primär der für die jeweilige Gebietskörperschaft zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde zugearbeitet werden. Bei eskalierenden Lagen erweitert sich das Gefahrenabwehrmanagement über die Mittelbehörden auf Bezirksregierungsebene bis zum Innenministerium des jeweiligen Landes als oberste Katastrophenschutzbehörde. Häufig werden dann auch Kräfte des Bundes einbezogen. Auch private Unternehmen wie etwa Versorgungswerke, die zur kritischen Infrastruktur gezählt werden, müssen staatliche Auflagen und Vorgaben zum Krisenmanagement beachten.
Vorgesehen ist eine enge Abstimmung und Stabsarbeit, lageabhängig auf Kreis-, Bezirks, Länder- oder sogar Bundesebene. Viele öffentlichen Einrichtungen müssen daher im Krisen- und Katastrophenfall in der Lage sein, dieser Stabsarbeit mit eigenen Lagebildern zuzuarbeiten – und umgekehrt Maßnahmen der Krisenstäbe vor Ort umzusetzen oder die Umsetzung mit Dienstleistungen zu begleiten.