Fehlschlag von DSL-Umstellungsterminen

Easybell-Klage gegen „Kunde nicht angetroffen“ gescheitert

8. Juni 2018, 8:21 Uhr |
Ein Drittel aller DSL-Umstellungstermine soll fehlschlagen
© Deutsche Telekom AG

Easybell hat gegen die Telekom und die mögliche Aussage ihrer Techniker „Kunde nicht angetroffen“ geklagt – das Gericht hat jedoch dagegen entschieden. Der Anbieter sieht in dieser Entscheidung einen „Freibrief zur Falschaussage“ und damit eines der größten Ärgernisse bei DSL-Schaltungen.

Easybell hat gegen die Deutsche Telekom geklagt – und vor Gericht verloren. Im Zentrum des Streits stand die mögliche Angabe von Telekom-Technikern, dass sie bei einem vereinbarten Termin für eine DSL-Schaltung den Kunden nicht angetroffen hätten. Laut dem Provider ist es eines der größten Ärgernisse für Kunden, wenn diese Aussage getroffen wird, obwohl sie versichern, dass sie vor Ort waren. „Uns ist unverständlich, dass die Deutsche Telekom den Montagenachweisen ihrer Techniker stets blind vertraut und die eidesstattlichen Versicherungen der Kunden als nicht glaubwürdig abtut“, sagt Easybell-Geschäftsführer Andreas Bahr.

Stein des Anstoßes war für Easybell der Fall eines städtischen Krankenhauses. Demnach hätte der Telekom-Techniker laut eigenen Angaben viermal keinen Ansprechpartner angetroffen, obwohl der Empfang der Klinik rund um die Uhr besetzt gewesen sein soll. „Die Empfangsmitarbeiter versicherten eidesstattlich, dass sich nie ein Techniker gemeldet hat. Außerdem hat zu einem dieser Termine der Techniker sogar selbst erklärt, erst nach dem vereinbarten Zeitfenster dort gewesen zu sein“, sagt Bahr.

Es folgte eine Unterlassungsklage gegen die Telekom. Easybell forderte die Androhung eines Ordnungsgeldes, sollten die Techniker die Aussage „Kunde nicht angetroffen“ machen, obwohl sie nicht vor Ort gewesen waren. Das Landgericht Berlin entschied jedoch zugunsten der Deutschen Telekom mit der Begründung, dass anschließend ein neuer Termin vereinbart werden muss und dem Bonner Netzbetreiber hierdurch kein Vorteil entsteht. Easybell sieht in den Widerholungsterminen darüber hinaus aber eine Behinderung des Wettbewerbs. „Das eigentliche Organisationsversagen seitens der Telekom und dessen wettbewerbsschädliche Zielrichtung nachzuweisen, ist allerdings für Außenstehende nahezu unmöglich“, so André Queling, Rechtsanwalt bei Dr. Grosse+Partner, der Easybell vor Gericht vertritt. 

Nachdem der Rechtsweg ausgeschöpft ist, hofft Easybell auf die Bundesnetzagentur. Diese könnte die Telekom demnach verpflichten, „sämtliche vermutete Falschaussagen ihrer Techniker systematisch zu erfassen“. Gegenüber Golem.de erläutere eine Sprecherin der Bundesnetzagentur aber bereits, dass die Telekom nicht allein an Verzögerungen beim Wechsel schuld sei, stattdessen würden alle am Markt aktiven Unternehmen zur Gesamtbeschwerdezahl beitragen. Wie hoch diese Zahl ausfällt, zeigt eine kürzlich veröffentlichte Befragung von WIK Consult und Vodafone. Demnach soll rund ein Drittel der Technikertermine fehlschlagen.

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