Compliance

"MiLoG" fördert Generationswechsel bei der Zeiterfassung

19. Juni 2015, 9:20 Uhr | Quelle: Lanos

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Dokumentationspflichten begünstigen Durchdringung moderner Zeiterfassungssysteme

Mobile Zeiterfassung zum Beispiel über die Time-Card-App von Reiner SCT.
Mobile Zeiterfassung zum Beispiel über die Time-Card-App von Reiner SCT.
© Reiner SCT

Die Einführung der Mindestlohnregelung und die erweiterten Dokumentationspflichten haben bereits viele mittelständische Unternehmen zum Anlass genommen, ihre Zeiterfassung zu professionalisieren und mit elektronischen Erfassungssystemen auszustatten. "Der verwaltungstechnische Mehraufwand durch das neue Mindestlohngesetz verkürzt die Amortisierungszeiten für moderne Zeiterfassungssysteme je nach bestehender Infrastruktur zum Teil erheblich. Die Unterstützung heutiger Schlüsseltechnologien wie Online-Erfassung oder Smartphone-Apps macht das Handling, die Auswertung und Gestaltung von Arbeitszeiten zum wichtigen Steuerungsinstrument für viele kleine und mittelständische Unternehmen, bei denen die Personalkosten gar bis zu 70 Prozent der gesamten Betriebskosten ausmachen", gibt Hans-Jürgen Fockel zu bedenken. Dank flexibel gestaltbarer Arbeitszeiten könne die Arbeitsproduktivität übergreifend gesteigert und gleichzeitig die Anzahl von Überstunden, Fehl- und Leerlaufzeiten nachhaltig reduziert werden.

Dank der heutigen Mobiltechnologien ist die Erfassung der Arbeitszeiten nicht mehr auf etwa Terminals im Büro beschränkt, sondern kann ebenfalls direkt und kostengünstig über den Web-Browser auf dem Tablet oder Smartphone, etwa auf dem Bau oder unterwegs im Außendienst, erfolgen. Aber nicht nur die automatisierte Erfassung und Dokumentation bringt Zeit- und Kostenvorteile mit sich, auch bei der Weiterverwendung der Daten können Unternehmen den Aufwand reduzieren. Über verschiedene Schnittstellen lassen sich beispielsweise aus der timeCard heraus die Buchungsdaten automatisiert an den Steuerberater oder das Lohnprogramm übermitteln, so dass doppelte Erfassungen, Fehlkalkulationen oder Fehleingaben in der Entgeltabrechnung vermieden werden und zeitintensive Abstimmungsprozesse mit der Lohnbuchhaltung entfallen.

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