EU-Kommission

Reaktionen auf E-Privacy Verordnung

11. Januar 2017, 10:34 Uhr | Markus Kien
Pro und Contra
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Die EU-Kommission hat den Entwurf einer zukünftigen E-Privacy-Verordnung veröffentlicht und erntet dafür von den Verbänden Bitkom, BVDW und Eco wenig Lob und viel Kritik.

Bitkom
Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit
© Bitkom

Der Digitalverband Bitkom begrüßt nach eigenen Angaben die weitere Harmonisierung der Datenschutzvorschriften in der EU im Rahmen der geplanten E-Privacy Verordnung, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Die E-Privacy Verordnung regelt den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Neben den klassischen Telefondiensten zählen dazu in Zukunft auch Kurznachrichtendienste oder Videotelefonie im Internet.

Konkret heißt es: “Die kürzlich beschlossene Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) etabliert bereits ein flächendeckend hohes Datenschutzniveau”, so Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. “In der E-Privacy Verordnung werden nun für viele digitale Dienste davon abweichende Regeln vorgeschlagen. Das ist aus Sicht der Digitalwirtschaft nicht notwendig und führt zu neuen Rechtsunsicherheiten.”

Das gelte insbesondere für die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Meta- und Standortdaten. Laut der E-Privacy-Verordnung sollen Verkehrs- beziehungsweise Metadaten der Kommunikation sowie Standortdaten nur für ganz bestimmte Zwecke verarbeitet werden dürfen, zum Beispiel für Abrechnungen oder für die Gewährleistung der Sicherheit eines Dienstes. Für andere Zwecke ist die Einwilligung der Nutzer erforderlich, was eine Datenverarbeitung in vielen Fällen komplizierter oder nahezu unmöglich mache.

Für die Einwilligung finden sich in der E-Privacy Verordnung zudem eigene Vorgaben. Unklar ist deren Verhältnis zur den Vorgaben für die Einwilligung nach der DSGV, bemängelt der Bitkom weiter. Auch reiche nach der DSGV für die Datenverarbeitung in vielen Fällen ein berechtigtes Interesse des Anbieters aus. “In der digitalen Welt entstehen laufend neue Anwendungen und Geschäftsmodelle. Dafür sind flexible Regelungen bei der Datenverarbeitung notwendig”, fordert Dehmel und die DSGV biete hierfür ein angemessenes Schutzniveau.

Positiv bewertet der Bitkom, dass sich die EU-Kommission nach der Vereinbarung des EU-US Privacy Shields jetzt mit den Regelungen zu Datentransfers in weitere Staaten außerhalb der EU beschäftigen wird. Geprüft werde, ob zum Beispiel andere Länder wie Japan oder Süd-Korea über ähnlich hohe Datenschutzstandards verfügen wie die EU. Diese Länder haben kürzlich neue Datenschutzgesetze erlassen und den Schutz der Privatsphäre damit gestärkt. “Datentransfers in Länder wie Japan oder Süd-Korea könnten dann erheblich erleichtert werden”, so Dehmel. Eine Gleichstellung dieser Länder spare europäischen Unternehmen hohen Aufwand, da zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklausen oder verbindliche Unternehmensregeln nicht mehr zwingend erforderlich seien.

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