EU-Kommission

Reaktionen auf E-Privacy Verordnung

11. Januar 2017, 10:34 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Scharfe Kritik des BVDW

Bundesverband Digitale Wirtschaft Duhr
Thomas Duhr, Vizepräsident des BVDW, Bundesverband Digitale Wirtschaft
© BVDW

In einer ersten reaktion kritisiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) den Entwurf und warnt vor einer fundamentalen Gefährdung der heutigen Informationsgesellschaft. Eine Einwilligungspflicht für beinahe jede Form der Datenverarbeitung im Internet entziehe zahlreichen Geschäftsmodellen der Digitalen Wirtschaft die Grundlage und gefährde die Grundfeste der digitalen Gesellschaft, so die Befürchtung.

Konkret bemängelt der BVDW: Der vorgelegte Entwurf der E-Privacy-Verordnung unterscheidet im Grundsatz nicht mehr zwischen personenbezogenen, pseudonymen und anonymen Daten – der Nutzer soll demnach nahezu immer sein Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung von Daten geben müssen. Das hätte zur Folge, dass etwa Third-Party-Cookies in den allermeisten Fällen nicht mehr ohne explizite Einwilligung eingesetzt werden dürfen. Hierauf basierende Technologien dienen beispielsweise der Reichweitenmessung oder auch Besuchsanalyse von Webseiten oder als Grundlage für die Ausspielung digitaler Werbung, durch die die Mehrzahl der kostenfrei zugänglichen Inhalte und Services im Internet finanziert werden.

BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr befürchtet weitreichende Folgen: “Diese Verordnung stellt etablierte und von den Verbrauchern akzeptierte Geschäftsmodelle in Frage und negiert fundamentale Prinzipien der Digitalen Wirtschaft. Das Internet, wie wir es heute kennen, wird es damit nicht mehr geben.”

Zudem sei eine akute Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalen Wirtschaft zu erwarten: “Eine solche Regelung bevorteilt vor allem Login-basierte Nutzungsmodelle, bei denen Nutzer ein pauschales Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten geben. Zudem konterkariert das Vorhaben die auf der Datenverarbeitung basierende Arbeitsteilung digitaler Produkte und Dienstleistungen”, erklärt Duhr. “Die Kommission zielt mit diesem Vorschlag auf ein Verbot der Daten- und Informationsverarbeitung auch in Fällen, in denen die Daten keinen Personenbezug haben. Wir erwarten von Parlament und Rat gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung der Digitalen Wirtschaft eine deutliche Verbesserung dieser realitätsfernen und rückwärtsgewandten Vorschläge der Kommission.”
 

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