Der Digitalverband Bitkom warnt vor dem geplanten Eilverfahren bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung.
Der Bitkom mahnt eine ausführliche Diskussion über die Erforderlichkeit und den Umfang der geplanten Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung an. "Die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet zweifellos Eingriffe in die Grundrechte. Ob und wie eine nationale Regelung unter den strengen Vorgaben des Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes rechtssicher ausgestaltet werden kann, muss im intensiven Dialog und nicht durch gesetzgeberische Eilverfahren geklärt werden", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten. Der EuGH hatte seinerseits die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und einer Neuregelung enge Grenzen gesetzt. Rechtssicherheit für die Unternehmen sei auch angesichts der erforderlichen Investitionen dringend notwendig. Die anfallenden Kosten schätzt der Digitalverband auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.