"Die bei der ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung getätigten Anschaffungen von mehr als 100 Millionen Euro sind durch neue Vorgaben etwa bei der Sicherheit heute nicht mehr nutzbar", gibt Rohleder zu bedenken. Aus diesem Grund fordert der Bitkom eine generelle Erstattung der anfallenden Kosten für die Unternehmen sowie ausreichend lange Umsetzungsfristen, damit es angesichts der zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen um das Gesetz nicht zu erneuten Fehlinvestitionen komme.
Bislang habe der Gesetzentwurf zudem an zentraler Stelle eine Lücke, da er nicht genau definiert, wer als "Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste" oder "Internetzugangsdienst" anzusehen ist. Dies führt dazu, dass etwa Betreiber von WLAN-Hotspots unter die Regelung fallen könnten. Rohleder: "Bei dem Gesetzentwurf besteht erheblicher Präzisierungsbedarf, der in einem Eilverfahren kaum möglich ist. In die Diskussion sollten die betroffenen Unternehmen und die relevanten gesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden."