Schon jetzt zeichnet sich aufgrund der vielen offenen Fragen und der Missstimmung bei einigen Betroffenen ab, dass es aufgrund der neuen Regelungen zu den From-SA-Abos zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen könnte. Bezüglich des Gebrauchtsoftwarehandels wird die Frage sein, ob Microsoft damit letztlich die höchstrichterlichen Urteile zum Erschöpfungsgrundsatz bei gebrauchter Software unterwandern und eine Beschränkung des ungeliebten Weiterverkaufsrechts durch die Hintertür erreichen will. An anderer Stelle stehen möglicherweise auch Fragen des Kartellrechts im Raum, folgt man der Argumentation, dass es sich hier um eine einseitige Änderung der Nutzungsbedingungen zum Nachteil der Kunden handelt.
Damit könnte das Thema letztlich sogar über den aktuellen Fall hinaus interessant werden. »Es sollte Kunden, die in ein Cloud-Modell, das neben der Abhängigkeit von der Software noch diejenige von der Infrastruktur ergänzt, tatsächlich ein Alarmsignal sein«, warnt Thyen. Seiner Ansicht nach »steht zu befürchten, dass Änderungen der Cloud-Bedingungen genauso kurzfristig und nachteilhaft erfolgen können und eklatante Nutzungs- und/oder Preisänderungen dann ebenfalls auf das Konto ›gängige Praxis‹ vom Kunden eingezahlt werden«.
Einfache Antworten auf diese rechtlichen Fragen wird es nicht geben bis die Gerichte entscheiden, und das kann Jahre dauern. Für Systemhäuser, Fachhändler und ihre Kunden empfiehlt sich jedenfalls aktuell bei anstehenden Neuabschlüssen sowie Verlängerungen oder Änderungen bestehender From-SA-Verträge schon vorab genau zu prüfen, inwieweit die Änderung diese betrifft. Nur so können die aufgezeigten Fallstricke wie eine Unterlizenzierung oder eine Erhöhung der Kosten durch den wegfallenden Rabatt oder Verkauf der Bestandslizenzen vermieden werden.