Einigung bei Urheberabgaben für Drucker

Drucker-Hersteller müssen zahlen

24. Juli 2015, 16:03 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Streit um Abgaben für PCs schwelt noch

Streit um Abgaben für PCs schwelt noch

Derzeit ist noch ein Verfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie offen. Dabei geht es um die Höhe der Urheberabgaben für PCs. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in den Jahren 2007/2008 eine Pauschalabgabe für PC abgelehnt, da bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Aus formalen Gründen war das Urteil im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht aber aufgehoben worden. Der BGH hatte daraufhin zentrale Fragen dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.

»Der Grund für lange Gerichtsverfahren sind nicht die Unternehmen, sondern die Mühlen der Justiz«, sagte Rohleder. Grundsätzlich müsse die Diskussion um die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene weitergeführt werden. Rohleder: »Das derzeitige System der Pauschalabgaben sollte zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.«


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