Eine grundsätzliche Fragestellung hinsichtlich der Enterprise Mobility wirft zudem die bald wirksame EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf. Seit 2016 läuft die Übergangsfrist, innerhalb der Unternehmen die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung durchgeführt haben müssen. Ab Mai dieses Jahres endet sie und Unternehmen sind dem Risiko ausgesetzt, bei Nichtbeachtung der DSGVO empfindliche Strafen zu kassieren. Die Nutzung von privaten Smartphones als Firmenhandy könnte sich als besonders problematisch erweisen. Denn viele Apps und Dienste, die privat genutzt werden, sind nicht mit der neuen Verordnung vereinbar. Abhilfe könnte die Einführung eines konsistenten Unified Endpoint Managements (UEM) schaffen. Doch ist die Zahl der Betriebe, die darauf verzichten, noch immer recht hoch: Laut einer IDC-Studie wird jedes dritte Smartphone mit Zugriff auf Firmendaten nicht zentral von Unternehmensseite verwaltet. Das verwundert nicht, hat sich doch in der Vergangenheit in vielen Unternehmen ein recht großzügiges Bring-Your-Own-Device-(BYOD)-Konzept etabliert. Durch die neue DSGVO wird diese Praxis zumindest stark in Frage gestellt. Zwar gibt es technische Möglichkeiten, berufliche und private Daten auf ein und demselben Mobiltelefon zu trennen. So ist der Einsatz von Containern, in denen die personenbezogenen Firmendaten verschlüsselt abgelegt werden, eine mögliche Lösung. Doch dazu ist die Installation einer weiteren Software nötig und zudem wird dafür Speicherplatz benötigt, der in der Regel sowieso schon knapp ist.
Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass die Praxis des BYOD mit der neuen Verordnung zum Datenschutz verschwinden wird. Auch die IDC macht in ihrer Studie deutlich: „IT-Entscheider müssen den Schutz personenbezogener Firmendaten insbesondere auf privaten Devices dringend in den Griff bekommen, sonst wird die DSGVO-Compliance nicht zu halten sein.“ Während also bislang die Idee des BYOD ein Argument gegen die native Integration mobiler Nebenstellen über eine dienstliche SIM-Karte darstellte, dürfte dieses Hindernis in Zukunft nicht mehr bestehen. Unternehmen werden voraussichtlich wieder öfter dazu übergehen, Beschäftige mit Handys auszustatten, die nur für dienstliche Zwecke genutzt werden dürfen. Diese können zentral und vor allem datenschutzkonform gemanagt werden. Voraussetzung dafür ist eine konsistente UEM-Strategie, bei deren Umsetzung auch die technische Einbindung mobiler Endgeräte in die allgemeine Telefonanlage des
Unternehmens bedacht werden sollte.
Christoph Wichmann, Geschäftsführer von Voiceworks