Damit wird der bisherigen Praxis zahlreicher Netzanbieter unterbunden, die nur von ihnen vertriebene Endgeräte für den Netzzugang zulassen. Anwender können in Zukunft frei entscheiden, welches Endgerät sie an das öffentliche Telekommunikationsnetz anschließen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um ein DSL, Kabel oder Glasfaser handelt, da die neue Regelung technologieneutral ist.
Beim Verbund der TK-Endgerätehersteller, dem unter anderem AVM, Lancom, Bintec Elmeg oder Devolo angehören, wird der neue Gesetzesentwurf wohlwollend aufgenommen. Nur so lasse sich »ein fairer und offener Wettbewerb um das beste Endgerät in einem liberalisierten Markt« gewährleisten, wie es in einem Statement heißt.
Gleichzeitig kritisiert der Herstellerverbund die im Entwurf festgelegte Übergangsfrist für Netzbetreiber von sechs Monaten. Nach ihrer Meinung verfügen diese »bereits heute über alle notwendigen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen >an der Dose<«. Um die gesetzliche Anforderungen der Schnittstellenbeschreibungen effektiv umsetzen zu können, sei es darüber hinaus erforderlich, dass die Bundesnetzagentur Sanktionen festlegen kann.
Der Gesetzesentwurf wurde mit der Veröffentlichung nun zur Kommentierung den Ländern, Verbänden und Unternehmen gesandt. Erst im nächsten Schritt kommt der Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren. Bis er dieses letztendlich passiert hat, wird zuzüglich der sechsmonatigen Übergangsfrist die tatsächliche Abschaffung des Routerzwangs noch einige Zeit auf sich warten lassen.
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