Homeoffice, Energie-Label, MwSt.

Das ändert sich im Digitaljahr 2021

5. Januar 2021, 8:20 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte

Wer beim Online-Shoppen mit Kreditkarte zahlen möchte, muss ab dem 1. Januar 2021 eine zusätzliche Sicherheitsstufe nehmen. Die Prüfziffer auf der Rückseite der Karte reicht dann nicht mehr aus, um eine Kreditkartenzahlung vorzunehmen. Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen zwei der drei folgenden Faktoren erfüllt werden: Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Karte), Inhärenz (z. B. Fingerabdruck). Ein häufig verwendetes, zusätzliches Sicherheitsverfahren ist etwa, eine Transaktionsnummer (TAN) an ein Mobiltelefon zu schicken (Wissen). Diese TAN muss dann bei Bezahlvorgängen im Internet eingegeben werden, um eine Zahlung zu genehmigen. Damit soll die Sicherheit beim Bezahlen im Internet gestärkt und Kartenmissbrauch vorgebeugt werden.

 

Änderungen bei Energie-Labeln

Für einige Elektrogeräte gelten ab dem 1. März 2021 neue Label für Energieeffizienz (ICT CHANNEL berichtete). Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore werden dann nur noch in den Klassen A bis G eingestuft. Vormalige Bezeichnungen wie A+++ oder A++ entfallen. Gleichzeitig steigen damit auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte, denn die einzelnen Klassen sind granularer abgetrennt.

 

Neustart für Gründer erleichtert

Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzrechts beschlossen, das verschiedene Änderungen für Unternehmen und Verbraucher enthält. Mit dem Gesetz wird die Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre verkürzt, sodass Verbraucher und nicht erfolgreiche Gründer schneller als bisher eine Chance auf einen Neuanfang erhalten. Außerdem schafft das neue Gesetz eine neue Möglichkeit, ein Unternehmen ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Rückkehr zu regulären Mehrwertsteuersätzen

Ab 1. Januar 2021 gelten wieder die regulären Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent und 7 Prozent für ermäßigt besteuerte Umsätze. Die Mehrwertsteuersätze waren zum 1. Juli 2020 auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt worden, um den Einbruch der Wirtschaft nach dem ersten Corona-Lockdown zu mildern.

 

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