Das Bundeskabinett hat einen Regierungsentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, das noch vor der Sommerpause in Kraft treten soll. Eco Verband und Bundesverband IT-Mittelstand konkretisieren ihre Kritik.
Nach Auffassung von Eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft - wirft dieser Gesetzesentwurf viele technische und rechtliche Fragen auf und könnte einer zu erwartenden Verfassungsklage in der jetzigen Form nicht standhalten.
"Der Entwurf ist an vielen Stellen schlichtweg nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert", bemängelt Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht beim Eco. Herausgekommen sei ein Gesetzestext, den die betroffenen Unternehmen so nicht werden umsetzen können. Besonders viele offene Fragen ergeben sich im Zusammenhang mit der Speicherung der IP-Adressen sowie der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen.
"Die Bundesregierung verwendet höchste Eile und Priorität auf die Verabschiedung eines für Bürger und Wirtschaft folgenschweres Gesetzes. Ob dieses Gesetz verfassungskonform und technisch umsetzbar ist, scheint allerdings eine eher untergeordnete Rolle zu spielen, das ist aus unserer Sicht paradox", so Süme. "Wir appellieren an die Parlamentarier, denen dieser Gesetzesentwurf nun zur Entscheidung vorgelegt wird, in den nun anstehenden Beratungen Verantwortung zu zeigen und sich gründlich mit den wesentlichen Umsetzungshürden auseinanderzusetzen."
Besonderes Augenmerk sollten sie dabei auf die neuen Regelungen zur Speicherung von IP-Adressen verwenden, so der Eco. Hier würden die Anbieter verpflichtet, eine Datenbank über sämtliche Kommunikationsverbindungen aufzubauen, die die Erstellung von Nutzerprofilen möglich macht. Unklar sei außerdem, wie die Anforderung der Datenspeicherung auf vom Internet entkoppelten Rechnern funktionieren und Massenabfragen, beispielsweise Funkzellenabfragen, unter Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen asymmetrischen Verschlüsselungstechnik realisiert werden sollen.