"Der deutsche IT-Mittelstand wird mit diesem Gesetzesentwurf geschädigt. Die Auflagen zur Speicherung der Daten gehen viel zu weit, betreffen nicht nur kleine und mittlere IT-Unternehmen, sondern unter Umständen sogar Privatpersonen" erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand - BITMi. "Haftungspflichten und die Vorschrift von organisatorischen und technischen Maßnahmen sind alle mit enormen Kosten verbunden, deren Erstattung fragwürdig ist. Denn sie können nur auf Antrag erstattet werden, wenn die Bundesnetzagentur zustimmt. Gleichzeitig können die Maßnahmen jederzeit vom Staat als nicht ausreichend eingestuft werden und mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden."
Das Vorgehen der Bundesregierung in der Sache erscheint dem BITMi insgesamt zweifelhaft. Erst zwei Wochen zuvor sei ein Referentenentwurf vorgelegt worden - eine ordentliche Beteiligung von Verbänden scheine nicht vorgesehen zu sein. "Der BITMi hofft nun darauf, dass das parlamentarische Verfahren dieses, für den deutschen IT-Mittelstand schädliche, Gesetz aufhält" betont Grün. "Mit diesem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung begibt sich die Bundesregierung nicht nur in Europa, sondern auch innerhalb Deutschlands auf einen Alleingang. Der IT-Mittelstand wird alleine gelassen im Kampf mit den Konsequenzen eines unausgegorenen, überstürzten Gesetzes. Ein solches Gesetz ohne die übliche öffentliche Beteiligung durchzuziehen, ist unpartnerschaftlich."
Mit Blick auf die Digitale Agenda ergänzt Grün: "Die Bundesregierung hatte versprochen, den deutschen IT-Mittelstand zu unterstützen. Schaut man sich ihre bisherigen Leistungen an, dann war dieses Versprechen in den Wind gesprochen."